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Pflanzenschutz
© Evi Radauscher/unsplash

Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Neue Online- und Präsenz-Termine

21.11.2025 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitrum ausläuft und wann Sie eine Fortbildung besuchen müssen.

Jede Person benötigt für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben, die immer innerhalb eines Dreijahreszeitraums erfolgen muss. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.

In Zusammenarbeit mit dem MR Erding und Freising bieten wir folgenden Präsenz-Termin für eine Fortbildung an:

Dienstag, 24.02.2026, 19:30 Uhr, Gasthaus Prostmeier, Riedersheim

Dienstag, 03.03.2026, 19:30 Uhr, Gasthaus Stegschuster, Obermarchenbach

Donnerstag, 12.03.26, 19:30 Uhr, Gasthaus Metzgerwirt, Giggenhausen

 

Zusätzlich findet ein Kurs im Online-Format statt:

Montag, 12.01.2026, 19:30 Uhr

Mittwoch, 14.01.2026 19:30 Uhr

Mittwoch, 04.02.2026 19:30 Uhr

 

Die Anmeldung muss zwingend schriftlich mit anhängendem Formular erfolgen!

Anmeldeformular für Präsenz- und Online-Veranstaltungen