Rote Gebiete Malm-Eichstätt
Defizite bei der Ausweisung der Roten Gebiete im Landkreis Eichstätt
Zeitgleich ging diese Petition auch an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages. Die Bayerische Staatsregierung hat im Dezember 2020 mit der sog. „Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)“ zum Schutz des Grundwassers mit Stickstoff belastete Gebiete (sogenannte „Rote Gebiete“) ausgewiesen und dort entsprechende Bewirtschaftungseinschränkungen festgelegt. Auch ein Teil des Landkreises Eichstätt – schwerpunktmäßig der gesamte Jura mit angrenzenden Teilen der Landkreise Weißenburg und Roth - ist davon betroffen. In ganz Bayern wurden zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ von den Landwirten Interessengemeinschaften gegründet, im Gebiet das Eichstätt sind derzeit 110 landwirtschaftliche Betriebe Mitglieder in dieser IG. Diese haben ein Gutachterbüro damit beauftragt, die fachliche Umsetzung der Ausweisungsvorschriften zu überprüfen. Mit dieser Petition sollen die durch das vorliegende hydrogeologische Gutachten festgestellten Defizite bei der Ausweisung der „Roten Gebieten“ in den Grundwasserkörpern an den Bayerischen Landtag herangetragen werden.
BBV-Geschäftsstellen
Eichstätt
85055 Ingolstadt
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Neuburg a. d. Donau
86633 Neuburg a. d. Donau
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Termine zur Beratung nur nach Vereinbarung
Pfaffenhofen a. d. Ilm
85276 Pfaffenhofen
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Termine zur Beratung nur nach Vereinbarung