Agrar- und Landhandel sind momentan ausdrücklich von jeder Schließung ausgenommen
Bitte keine Hamsterkäufe oder unnötige Verunsicherung in der Landwirtschaft
Um Missverständnisse vorzubeugen folgende wichtige Mitteilung:
Die Schließung von Einzelhandelsgeschäften im Zuge der Corona-Pandemie-Bekämpfung der Staatsregierung betrifft den Agrar- und Landhandel (z.B. Betriebsmittel, Futtermittel) nicht.
In der Pressemitteilung der Staatskanzlei zur Ausrufung des Katastrophenfalls für Bayern und in der in Kürze zu erwartenden Allgemeinverfügung wird nur von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art gesprochen. Agrar- und Landhandel sind ausdrücklich von jeder Schließung ausgenommen. Es gibt deshalb keinen Grund zur Panik oder den in Einzelfällen geschilderten Hamsterkäufen durch Landwirte. Die meisten Landhändler haben sich schon vor Monaten mit den wichtigsten Produkten eingedeckt. Das gilt für den Dünger-, Saatgut- und Pflanzenschutzmittelmarkt.
BBV-Geschäftsstellen
Eichstätt
85055 Ingolstadt
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Neuburg a. d. Donau
86633 Neuburg a. d. Donau
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Termine zur Beratung nur nach Vereinbarung
Pfaffenhofen a. d. Ilm
85276 Pfaffenhofen
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Termine zur Beratung nur nach Vereinbarung