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Dünge-Sperrfrist für Herbstdüngung 2026 verschoben

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wurde die Sperrfrist für die Herbstdüngung verschoben.

26.10.2026 | Kernsperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau verschoben.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte) auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai) wurde auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes für den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern im wie folgt verschoben:

15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027

Bitte beachten: Die Sperrfrist-Verschiebung gilt nur für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.

Die übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen, sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken oder Bundesländern die Regelungen abweichen können. Setzen Sie sich mit den entsprechenden Ämtern vor Ort in Verbindung, um diesen Sachverhalt frühzeitig zu klären.

Weitere Informationen können aus der nachstehenden Verordnung entnommen werden:

 

Allgemeinverfügung