Man hält Paragraphenzeichen hoch
© vegefox.com - Fotolia

Zeitweilige Senkung der Umsatzsteuersätze

Geänderte Mehrwertsteuersätze ab 01.07.20

30.06.2020 | Zählerstände von Strom, Wasser und Gas zum 30.06. ablesen

Der Regelumsatzsteuersatz wird für Lieferungen und Leistungen zwischen dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% abgesenkt. Der ermäßigte Steuersatz wird in dieser Zeit von 7% auf 5% abgesenkt.

Da der Verbrauch an Gas, Strom und Wasser meist erst am Ende eines Ablesezeitraums festgestellt wird, empfiehlt es sich, die Zählerstände zum Stichtag 30.06.2020 und zum 31.12.2020 zu dokumentieren.

Für umsatzsteuerlich pauschalierende Landwirte soll der pauschale Vorsteuersatz von 10,7% bleiben. Der pauschale Steuersatz für forstliche Umsätze beträgt weiterhin 5,5%.