Gülleausbringung
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Agrarberatung - Dienstleistungen 2022

Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz

22.02.2022 | Die Anforderungen rund um die Düngung und der dazugehörenden Dokumentation wird in großen Teilen immer anspruchsvoller. Hier geben wir einen kleinen Überblick über die aktuell bestehenden Regulative:

Nach Düngeverordnung muss vor der ersten Düngemaßnahme der Nährstoffbedarf für jeden Schlag und jede Kultur ermittelt und die Nährstoffgaben geplant werden. Zusätzlich muss die betriebliche Gesamtsumme aus den Nährstoffen des letzten Jahres gebildet werden (Frist 31.03.). Dafür werden die Daten aus der Düngedokumentation genutzt. Zusammengefasst wird dies in der Düngebedarfsermittlung. Jede Ermittlung muss an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, wie Phosphatgehalt im Boden, Nährstoffgehalte der organischen Dünger.

Die Stoffstrombilanz muss bis 2023 von Betrieben erstellt werden, die z.B. über 750 kg Stickstoff durch organischen Dünger aufnehmen oder einen Tierbestand über 50 GV bzw. 2,5 GV/ha haben. Ab 2023 sind sehr wahrscheinlich alle Betriebe verpflichtet, die über 20 ha Fläche bewirtschaften oder über 50 GV besitzen.

Sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz Unterstützung benötigen oder unsicher sein, in welchem Umfang Sie von der Düngeverordnung betroffen sind, hilft Ihnen der BBV gerne weiter.

Unsere Fachberater Gabriel Lieb bieten Ihnen eine persönliche und betriebsindividuelle Beratung und prüft gleichzeitig, ob Sie verpflichtet sind, eine Stoffstrombilanz zu erstellen.

Herr Lieb ist wie folgt zu erreichen:
Dienstags in Coburg unter 09561/79569-10

Montag, Mittwoch bis Freitag in Bad Staffelstein unter 09573/310809-10