Schafe
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Neue Schaf- und Ziegenprämie

Bis 31.08.2020 auf iBALIS beantragen

18.08.2020 | Jeder Schaf- und Ziegenhalter mit Weidehaltung und Betriebssitz in Bayern kann die Förderung beantragen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit mindestens 20 Schafen und/oder Ziegen, die zum Stichtag 1. Januar mindestens 10 Monate alt waren.

Gefördert wird die Weidehaltung von Schafen und Ziegen mit 30 Euro pro Tier und Jahr als Deminimis-Beihilfe Agrar. Der Höchstbetrrag der Deminimis-Beihilfe Agrar darf 20.000,-- € in drei Jahren nicht überschreiten.

Förderfähig sind alle Tiere, die bei der Stichtagsmeldung zum 01.01.2020 in den Kategorien "10 bis 19 Monate" und "ab 19 Monaten" in der HIT Datenbank  gemeldet sind. Für die Antragsstellung ist die Tierzahl während des Haltungszeitraumes maßgeblich, die beantragte Tierzahl muss jederzeit im Haltungszeitraum im Betrieb vorhanden sein.

Gefördert werden nur Schafe und Ziegen, die Zugang zu beweidbarem Grünland haben. Pro beantragtes Tier sind 1000 qm beweidbares Gründland nachzuweisen.

Wichtig! Ein Antrag auf Auszahlung muss zusätzlich ab 01.10.2020 bis spätestens 15.11.2020 online gestellt werden. Der Antrag auf Auszahlung wird erst ab dem 01.10.2020 in iBALIS freigeschalten.

 

Es wird dringend empfohlen, sich vor Antragstellung das aktuell gültige Merkblatt siehe unten gewissenhaft durchzulesen.

Mehr Informationen finden Sie auch  hier  im Förderwegweiser des Ministeriums.

 

Merkblatt für Schaf- und Ziegenprämie