Ein Traktor mit Güllefass auf einer Wiese.
© BBV

Düngeverordnung – Düngedokumentation 2022, Düngebedarfsermittlung 2023 und Stoffstrombilanz 2022

Wir stehen Ihnen zur Seite

15.12.2022 | Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin!

Auch wenn in unserem Dienstgebiet weiterhin keine roten und nur zum kleinen Teil gelbe Gebiete ausgewiesen sind:

Die nächste Düngebedarfsermittlung und die notwendige Jahreszusammenfassung 2021/2022 stehen vor der Tür und wir von Ihrer BBV-Geschäftsstelle möchten Sie dabei unterstützen.

Nutzen Sie unsere Beratungsangebote in den Bereichen:

 

Düngebedarfsermittlung
- Jahreszusammenfassung Düngebedarf & ausgebrachte Düngermengen
- Berechnung Nährstoffanfall Tierhaltung & 170 kg-N-Obergrenze
- Stoffstrombilanz
- Einhaltung der Vorgaben in roten Gebieten
- Biogasgärrestrechner

Ab Anfang Januar sind erste Termine möglich.

Sie dazu einfach bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle, unter 08024/992810 an und sichern Sie sich Ihren Termin!

Ein erstes kritisches BBV-Statement sowie eine bayernweite Übersichtskarte zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/verbaendeanhoerung-zur-ausfuehrungsverordnung-der-duengeverordnung .

Die abschließende einzelbetriebliche Betroffenheit ist nun, nach Inkrafttreten der AVDüV, über iBalis in den Feldstückskarten oder im Kartenviewer-Agrar einsehbar.

Details zur Gebietsabgrenzung für die Nitrat- und Phosphatgebiete nach Düngeverordnung (rote und gelbe Gebiete) finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/gebietsabgrenzung.

Alle weiteren Details zu den aktuell gültigen Auflagen der DüV erfahren Sie auf der BBV-Website unter www.BayerischerBauernVerband.de/Duengeverordnung oder direkt bei uns an der Geschäftsstelle.

Auch für Fragen zur neuen Gebietsausweisung für rote und gelbe Gebiete helfen wir gerne weiter!

Der Bayerische Bauernverband wird weiterhin für praktikable Regelungen kämpfen und sich für die Anliegen der bayerischen Bauern einsetzen.