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© BBV Weizenfeld
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Irritationen um sogenannte "Erntegut-Bescheinigungen"

DBV kritisiert unverhältnismäßige Forderungen

11.06.2025 | Aufgrund des BGH-Urteils vom 28.11.2023 muss sich der Landhändler vor der Abnahme von Getreide vergewissern, ob ein Landwirt als Lieferant seine sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten hat. Hierfür stellen die BBV-Geschäftsstellen Mustererklärungen zur Verfügung.

Überzogene Forderung zur Nutzung des Portals "Erntegut-Bescheinigung" der STV

Nachdem  der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesverband Agrarhandel (DAH) im vergangenen Jahr eine Richtschnur erarbeitet hatten, an der sich die Landwirte und der Landhandel bezüglich der Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens von Getreide orientieren konnten, scheren nun einige Landhandelsunternehmen aus und wollen ausschließlich eine über das STV-Portal unter https://stv-bonn.de/erntegutbescheinigung erstellte "Erntegut-Bescheinigung" aktzeptieren.

An der Rechtslage hat sich seit dem letztem Jahr aber nichts geändert. Nun haben einige Landhändler "kalte Füße" bekommen, weil ihnen offenbar auch Selbsterklärungen vorgelegt wurden, die nicht korrekt waren.

Nichts desto trotz gilt:
Die BBV-Geschäftsstellen halten Muster für Selbsterklärungen bereit, die jeder gegenüber dem Landhandel abgeben kann, der seine sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhält. Die ist im Wesentlichen das fristgerechte Erklären der ausgesäten Menge an selbst erzeugtem Nachbau-Saatgut bis spätestens 30.06. eines Wirtschaftsjahres bei der STV.

Eine ordnungsgemäße Selbsterklärung sollte zur Absicherung des Landhandels ausreichen und auch nicht jeder Landhändler verlangt die "Erntegut-Bescheinigung" von der STV-Webseite.

Der Deutsche Bauernverband kritisiert die unverhältnismäßigen Forderungen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert sehr deutlich das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen.“

Die vollständige rechtliche Würdigung und verbandspolitische Stellungnahme finden Sie auf der Website des DBV

Stellungnahme des DBV zur "Erntegut-Bescheinigung"

Selbsterklärung statt STV-Erntegut-Bescheinigung

Nach intensiven Diskussionen auf Bundesebene hatten sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesverband Agrarhandel (DAH) am 25.06.2024 in einer Erklärung auf eine gemeinsame Position geeinigt, die im Wesentlichen auch die Position des Bayerischen Bauernverbands widerspiegelt:

1. Einhaltung sortenschutzrechtlicher Verpflichtungen:
Die Grundvoraussetzung für die Nutzung von Saatgut ist die Einhaltung sortenschutzrechtlicher Verpflichtungen. Der Nachbau muss ordnungsgemäß und fristgerecht erklärt werden.

2. Ablehnung unverhältnismäßiger Bürokratie:
Bürokratische Maßnahmen, die nicht durch das sogenannte Ernteguturteil (BGH-Urteil vom 28.11.2023 Az.: XZR 70/22) gedeckt sind, werden abgelehnt. Dies soll den administrativen Aufwand für die Landwirte reduzieren.

3. Verpflichtung des Handels zur Erkundigung:
Der Handel ist gemäß dem Ernteguturteil verpflichtet, sich bei der Landwirtschaft zu erkundigen, ob die sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Die Landwirte geben im Gegenzug eine entsprechende Erklärung ab.

4. Finanzielle Konsequenzen bei falschen Erklärungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsch abgegebene Erklärungen zu finanziellen Konsequenzen führen können. Landwirte müssen daher sorgfältig und wahrheitsgemäß ihre Angaben machen.

5. Ablehnung der geplanten STV-Plattform:
Die aktuell vorgestellte Form der STV-Plattform wird abgelehnt. Die Verbände sehen in der Plattform keine praktikable Lösung für die bestehenden Probleme.

6. Keine vorab unterschriebenen Regressverpflichtungen:
Landwirte sollen im Voraus keine Regressverpflichtungen unterschreiben. Bei Streitfällen wird stattdessen eine partnerschaftliche Lösung im Gespräch gesucht.

Da sich an dieser Position nichts geändert hat, empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrem Handelspartner zu suchen und ihn im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders dazu zu bewegen statt der STV-Erntegut-Bescheinigung weiterhin eine Selbsterklärung nach dem folgenden Muster zu akzeptieren.

Eine detaillierte Ausarbeitung über Einigung des Bauernverbands mit dem Landhandel nach dem "Erntegut-Urteil" finden Sie hier .

Die rechtliche Würdigung und Bewertung der Situation nach dem Urteil finden Sie hier