Wolfsrisse im Wildgehege
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Nach einem Wolfsriss in Wildgehege

Das Wichtigste nach einem Wolfsriss

Checkliste zur Beweissicherung

31.10.2023 | Nach einem vermuteten Wolfsriss ist die Aufregung groß, da ausgebrochene Tiere "eingesammelt" werden müssen, verletzte tierärztlich versorgt oder eingeschläfert werden müssen und bei toten Tieren der Beweis erbracht werden muss, dass ein Beutegreifer wie z.B. der Wolf zugange war. Wir geben Ihnen nachfolgend wichtige Hinweise, die Sie im Fall des Falles unbedingt beachten sollten.

Bundesministerin Lemke hat mit einer Pressemitteilung vom 12.10.2023 „Schnellabschüsse möglich machen, Artenschutz wahren“ vorgeschlagen Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, binnen einer Frist von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 m von der Rissstelle erlegen zu dürfen. Dafür soll das Ergebnis einer DNA-Analyse nicht abgewartet werden müssen. In der Praxis jedoch zeigt sich, dass diese Vorgehensweise aufgrund der hohen Bewegungsdynamik von Wölfen vielfach nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Deshalb bedarf es zumindest vorübergehend noch immer der DNA-Analyse der Wölfe und einer klaren Identifikation derjenigen Tiere, die wolfssichere Zäunungen problemlos überwinden.

Alleine in der jüngsten Vergangenheit gab es aber viele Nutztierrisse, bei denen die Identität der Wölfe nicht festgestellt werden konnte. Deshalb werden nachfolgend die den Erfolg einer DNA-Analyse beeinflussenden Faktoren nochmals dargestellt:

Der DNA-Gehalt und dessen Qualität in einer Probe kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden:

-    Probenahme; dies ist Bestandteil der Netzwerkerausbildung

-    Witterung; Niederschlag spült potenzielle Speichelreste weg, Hitze/Sonneneinstrahlung (UV) kann DNA zerstören

-    Nachnutzung durch andere Tiere; potenzielle mit Speichel benetzte Stellen werden weggefressen oder sind verunreinigt

-    Fortgeschrittene Verwesung: Mikroorganismen, Schimmelpilze und Maden können DNA zerstören oder wegfressen. Bereits nach 48 Stunden ist die DNA oft schon nicht mehr verwertbar

-    Durch ein Absuchen von möglichen Bissstellen vor einer Probennahme kann durch Kontakt zur eigenen Hand (auch beim Tragen von Handschuhen) DNA verunreinigt oder abgewischt werden.

Um eine mögliche Nachnutzung eines toten Nutztieres oder weitere Beeinflussung durch Niederschlag, Sonneneinstrahlung oder Schimmelpilze zu verhindern, hilft es, den Kadaver mit einer Plane abzudecken und diese mit Gewichten zu beschweren. Falls der Nutztierhalter einen Hund hat, sollte er ihn vom Kadaver fernhalten, genauso wie etwaige Hunde von Probenehmern von dem jeweiligen Riss ferngehalten werden sollten.

Um ein unabsichtliches Verunreinigen oder Abwischen möglicher DNA zu vermeiden, sollte der Kadaver nicht selbstständig untersucht werden. Lediglich bei hohen Temperaturen kann es – ausnahmslos nach Rücksprache mit dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer – vorteilhaft sein, den Kadaver an einen gekühlten Ort zu verbringen, um den Verwesungsprozess zu verlangsamen.

Mit einer DNA-Analyse der jeweils agierenden Wölfe besteht die Möglichkeit, Abschusserlaubnisse ggf. über Landkreisgrenzen hinaus und über mehr als 21 Tage für bestimmte Schadwölfe erhalten zu können. Solange und soweit die Rechtslage nicht aufgrund der sich dramatisch verschärfenden Situation geändert wird, muss dieser Weg vorangetrieben werden.

 

Checkliste für den Fall eines Risses bereithalten!

Für den Fall des Falles legen Sie sich als Weidetierhalter bitte unbedingt die folgende Checkliste bereit, damit Sie trotz eines vemuteten Risses besonnen vorgehen können und keine gravierende Fehler machen.

Weitergehende Informationen zum Thema Wolf und Weidetierhaltung finden Sie hier.