Zwischenfrucht
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ÖVF-Zwischenfrüchte als Futter nutzbar

Antragstellung im AELF derzeit nicht erforderlich

23.10.2018 | Seit Oktober können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.

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