Landschaft mit Regenbogen
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KULAP 2019

Antragstellung

28.12.2018 | Vom 7. Januar 2019 bis zum 22. Februar 2019 ist es möglich,
5-Jahresverträge zu einzelnen Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) abzuschließen.

Was ist neu?

Neu werden differenzierte Gewässerrandstreifenangebote aufgrund der Umsetzung der Düngeverordnung sein:


·    B 32: Streifen in „roten Gebieten“ auf nicht stark geneigten Flächen (Breite: 7 bis 30 m)
·    B 33: Streifen in „roten Gebieten“ auf stark geneigten Flächen (Breite: 13 bis 30 m)
·    B 34: Streifen außerhalb der „roten Gebiete“ (Breite: 6 bis 30 m).


Bitte beachten Sie die geänderte Rufnummer des Landwirtschaftsamtes Tel.  09353 7908- 0 ( = Zentrale)  und vereinbaren Sie bei Bedarf mit dem/r für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in einen Termin.


Bitte beachten Sie, dass bei den beantragten Flächen auch die wirtschaftliche Verantwortung beim Antragsteller ordentlich gelebt sein muss. Das setzt insbesondere voraus, dass der Antragsteller das unternehmerische Risiko (Ertrags- und Kostenrisiko) der Bewirtschaftung tatsächlich trägt und bei einer Kontrolle nachweisen kann.