Wasserqualität
Landwirte fordern Fakten statt Panikmache
„Statt gezielt und trotz besseren Wissens in punkto Wasserqualität Panikmache zu betreiben, sollte sich der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion doch besser an den Fakten orientieren“, fordert Ottmar Braun, Umweltreferent beim Bayerischen Bauernverband (BBV) Mittelfranken. „Den Bürgern vermitteln zu wollen, dass im Grundwasser gemessene Werte von Nitratgehalten über 25 Milligramm pro Liter Grund zur Sorge geben, ist eine wahltaktisch motivierte Verdrehung von Fakten und rechtlichen Grundlagen.“
In der EU-Grundwasserrichtlinie wurde 2006 europaweit einheitlich eine Qualitätsnorm von 50 mg Nitrat je Liter für Grundwasser festgelegt. Diese Norm wurde in der deutschen Grundwasserverordnung als Schwellenwert in derselben Höhe übernommen. Der Wert von 50 mg Nitrat je Liter ist ein Vorsorgewert: Wird dieser Schwellenwert im Grundwasser überschritten, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten.
Warum der Abgeordnete Harry Scheuenstuhl verschiedene Messstellen mit Werten, die lediglich die Hälfte des Schwellenwertes ausweisen, öffentlich an den Pranger stellt, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder fachlichen Basis. Im Umweltatlas Bayern sind für jedermann übers Internet diese Messstellen einsehbar. Zum Beispiel von den Stadtwerken Dinkelsbühl, wonach der höchste Wert, der an neun Messstellen ermittelt wurde, bei 40 mg Nitrat pro Liter liegt. Gleichzeitig wurden an den verbliebenen acht Stellen Werte von unter 20 mg/l gemessen. Auch in Lengenfeld werden an den beiden Grundwassermessstellen Nitratwerte von weit unterhalb von 50 mg/l ausgewiesen.
Ein aktueller Bericht der EU-Kommission stellt fest, dass die Qualität des Grundwassers in Europa sich in den letzten Jahren verbessert hat. Auch in Bayern hat sich die Qualität weiter verbessert. Das zeigt der aktuellste Bericht zur Grundwasserqualität des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Demnach erfüllen über 90 Prozent des Grundwassers in Bayern die strengen Vorgaben für Nitrat (50 Milligramm pro Liter) und Pflanzenschutzmittel (0,1 Mikrogramm pro Liter). Beim Rohwasser können sogar knapp 97 Prozent sofort und ohne weitere Aufbereitung als Trinkwasser verwendet werden. Hinzu kommt, dass Bayern bei der Einstufung der Grundwasserkörper bereits strengere Maßstäbe anwendet als nach Grundwasserverordnung notwendig.
„Zu zusätzlichen Maßnahmen, die den Wasser- und Gewässerschutz auf kooperativem Weg stärken und über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, haben sich die Bauern im bayerischen Wasserpakt (www.stmelf.bayern.de/wasserpakt) verpflichtet“, betont BBV-Umweltreferent Braun. „Auch nutzen bereits seit vielen Jahren zahlreiche mittelfränkische Landwirte das Angebot der großen Wasserversorger (Fernwasserversorgung Franken, Stadtwerke Ansbach, Reckenberggruppe) in Form freiwilliger Kooperationsverträge in Wasserschutzgebieten“. Die Bauern leisten damit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einen freiwilligen Beitrag zum Grundwasserschutz.
Beim Thema Nitrat und „rote Gebiete“ lässt der Landtagsabgeordnete Scheuenstuhl völlig außen vor, dass Deutschland durch die neue Düngeverordnung, die seit Juni 2017 in Kraft ist, inzwischen alle Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie erfüllt. „Das neue Düngerecht in Deutschland verlangt unseren Landwirten durch erhebliche Bürokratie und verschärfte Anforderungen viel ab“, erläutert Braun. Dies dürfe die Politik nicht übersehen. „Statt die Bürger und Landwirte mit vagen Zukunftsprognosen zu verunsichern, sollte es jetzt politisch darum gehen, die Landwirte dort zu unterstützen, wo es in der Umsetzung der neuen Düngeverordnung Probleme gibt. Und vor allem darum, praxistaugliche Lösungen auf den Weg zu bringen“, sagt Braun. Der Bayerische Bauernverband und seine Mitglieder fordern alle Politiker und die Bayerische Staatsregierung deshalb mit einer Unterschriftenaktion auf, für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern zu sorgen.