© Pixabay
Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!
Neuer Termin für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Sichern Sie sich Ihren Termin im Herbst 2025
20.08.2025 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.
Folgender Termin ist im Kreisverband Ansbach geplant:
Datum | Uhrzeit | Veranstaltungsort |
Sa, 29.11. 2025 | 9:00 - 13:00 Uhr | GH Berwirt, Schernberg 1, 91567 Herrieden |
Bitte beachten Sie:
Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 39,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.
Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.