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Pflanzenschutz
© Pixabay
Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neuer Termin für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Sichern Sie sich Ihren Termin im Herbst 2025

20.08.2025 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Folgender Termin ist im Kreisverband Ansbach geplant:

DatumUhrzeitVeranstaltungsort
Sa, 29.11. 2025 9:00 - 13:00 Uhr       GH Berwirt, Schernberg 1, 91567 Herrieden

 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 39,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte halten Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.