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Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten

Fristverlängerung bis 1. April 2023

13.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.

Für den Regierungsbezirk Oberbayern wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:

Altötting

Bad Tölz-Wolfratshausen

Berchtesgadener Land

Dachau

Ebersberg

Eichstätt

Erding

Freising

Fürstenfeldbruck

Garmisch-Partenkirchen

Landkreis Rosenheim einschließlich der Stadt Rosenheim

Landsberg am Lech

Miesbach

Mühldorf a.Inn

München

Stadt München

Starnberg

Traunstein

Weilheim-Schongau

 

Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen:

https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php