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Neue jagdrechtliche Hinweise zur Wasserjagd und zur Jagd im befriedeten Bezirk
Staatsministerium schafft wichtige Klarstellungen für Jagdgenossenschaften, Revierinhaber und Grundeigentümer
07.09.2026 | Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Jagdbehörden mit zwei ausführlichen Schreiben über die rechtlichen Möglichkeiten bei der Jagd aus maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen und bei Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk informiert. Die Hinweise bringen mehr Rechtssicherheit für die jagdliche Praxis und zeigen auf, wann unmittelbar gehandelt werden kann und wann eine behördliche Gestattung oder Ausnahme erforderlich ist.
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