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FAL-BY-App: Kulturartenerkennung per Satellit bei 99 Prozent erfolgreich

Push-Nachrichten informieren über Klärungsbedarf – betroffene Betriebe sollten die erforderlichen Fotos möglichst zeitnah übermitteln

09.07.2026 | In diesen Tagen erhalten erste Landwirtschaftsbetriebe über die FAL-BY-App Push-Nachrichten, wenn das satellitengestützte Flächenmonitoringsystem (FMS) die beantragte Kulturart auf einzelnen Schlägen nicht mit ausreichender Sicherheit erkennen konnte. Betroffene Betriebe sollten die erforderlichen Fotos möglichst zeitnah aufnehmen und über die App übermitteln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Flächenmonitoringsystem hat bei den ‚frühen Kulturen‘ die Kulturart bei rund 99 Prozent der 1,6 Millionen Schläge bereits eindeutig erkannt. 
  • Für rund 13.000 Schläge ist eine Klärung über die FAL-BY-App erforderlich. 
  • Die erforderlichen Fotos sollten möglichst bei den nächsten Feld- oder Erntearbeiten aufgenommen werden; Einreichungsfrist ist der 30. September 2026. 
  • Auch bei späteren Kulturen können in einer zweiten Benachrichtigungstranche weitere Push-Nachrichten erfolgen. 
  • Das System ermöglicht Korrekturen und Klärungen ohne Sanktionen, sofern die Fristen eingehalten werden.


Kulturarten jetzt bei den frühen Kulturen überprüfen
Bei den sogenannten frühen Kulturen hat das System die beantragte Nutzung bereits bei rund 99 Prozent aller Schläge eindeutig erkannt. Diese Flächen sind in iBALIS mit einer „Grünen Ampel“ gekennzeichnet und förderrechtlich abgeklärt.

Lediglich bei rund 13.000 Schlägen ist eine weitere Prüfung erforderlich. Die betroffenen Betriebe erhalten hierzu automatisch eine Push-Nachricht in der FAL-BY-App.

Empfehlenswert ist, die notwendigen Fotos gleich bei ohnehin anstehenden Feld- oder Erntearbeiten aufzunehmen und hochzuladen. Dadurch lässt sich zusätzlicher Aufwand vermeiden.


Weitere Benachrichtigungen folgen
Auch bei den sogenannten späten Kulturen kann das Flächenmonitoringsystem in den kommenden Wochen weitere Push-Nachrichten versenden, wenn eine Kulturart nicht eindeutig erkannt werden konnte.

Die Klärung muss jeweils bis spätestens 30. September 2026 erfolgen.

Unabhängig davon können einzelne Betriebe etwa Mitte Oktober zusätzlich eine Benachrichtigung erhalten, wenn die vorgeschriebene Mindesttätigkeit auf einer beantragten Fläche noch nicht eindeutig festgestellt werden konnte. In diesen Fällen ist die Klärung über die FAL-BY-App bis spätestens 15. November 2026 möglich.


Hintergrund: Satellitensystem ersetzt Vor-Ort-Kontrollen
Grundlage ist das von der Europäischen Union vorgeschriebene Flächenmonitoringsystem (FMS), das seit Beginn der aktuellen GAP-Förderperiode in allen Mitgliedstaaten eingesetzt wird. Bayern nutzt hierfür die FAL-BY-App.

Während früher Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt wurden und festgestellte Abweichungen unmittelbar zu Sanktionen führen konnten, bietet das neue Verfahren den Betrieben einen entscheidenden Vorteil: Unklare Kulturarten oder geänderte Nutzungen können innerhalb der vorgegebenen Fristen über die App geklärt beziehungsweise korrigiert werden, ohne dass daraus unmittelbar finanzielle Kürzungen entstehen.

Für die Betriebe gilt daher: Wer eine Push-Nachricht erhält, sollte die erforderlichen Fotos zeitnah hochladen und die Fristen beachten. So lassen sich Rückfragen und spätere Schwierigkeiten im Förderverfahren vermeiden.