Düngehilfe: 60 Millionen Euro aus der EU-Agrarreserve für Deutschland
EU-Kommission reagiert auf gestiegene Düngemittelpreise – Bauernverband fordert Aufstockung der Hilfen auf insgesamt 180 Millionen Euro
Das Wichtigste in Kürze:
- Die EU-Kommission stellt 540 Millionen Euro für die Landwirtschaft bereit; auf Deutschland entfallen rund 60 Millionen Euro.
- Die Mitgliedstaaten entscheiden am 17. Juli endgültig über das Hilfspaket.
- Die Bundesregierung kann die EU-Mittel um bis zu 200 Prozent aufstocken.
- Der Bauernverband fordert deshalb ein Gesamtvolumen von 180 Millionen Euro für Deutschland sowie eine unbürokratische Auszahlung über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
- Die Auszahlung der Hilfen soll spätestens bis 28. Februar 2027 erfolgen.
EU-Kommission greift Forderungen auf
Mit dem Hilfspaket reagiert die EU-Kommission auf die erheblichen Kostensteigerungen bei Düngemitteln infolge der geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten. Insgesamt stehen europaweit 540 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 60 Millionen Euro davon sind für Deutschland vorgesehen.
Die endgültige Zustimmung der Mitgliedstaaten ist für den 17. Juli im Ausschuss der Gemeinsamen Marktorganisation vorgesehen.
Nationale Aufstockung jetzt erforderlich
Die Mitgliedstaaten können die EU-Mittel mit nationalen Geldern um bis zu 200 Prozent ergänzen. Der Deutsche Bauernverband und der Bayerische Bauernverband fordern die Bundesregierung deshalb auf, den verfügbaren Rahmen vollständig auszuschöpfen und das Hilfsvolumen für Deutschland auf 180 Millionen Euro zu erhöhen.
Ebenso wichtig ist aus Sicht des Bauernverbandes eine einfache und unbürokratische Auszahlung der Hilfen. Diese sollte über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erfolgen, um den Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden möglichst gering zu halten.
Umsetzung bis Anfang 2027
Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission ihre nationale Umsetzung bis spätestens 30. September 2026 mitteilen. Die Auszahlung der Unterstützung an die landwirtschaftlichen Betriebe muss anschließend bis spätestens 28. Februar 2027 erfolgen.
Weitere Entlastungen bleiben notwendig
Die angekündigte Düngehilfe ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes ein wichtiges Signal, reicht angesichts der weiterhin hohen Betriebsmittelkosten jedoch nicht aus. Der Verband hält deshalb an seinen Forderungen nach weitergehenden Entlastungen fest. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Senkung der Energie- und Betriebsmittelkosten sowie bessere Rahmenbedingungen für heimische, erneuerbare Kraftstoffe und die Düngemittelversorgung.
Bereits erreicht wurden in den vergangenen Monaten unter anderem die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung für das Verbrauchsjahr 2026, die Absenkung der Stromsteuer für die Landwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz, die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie nun die Bereitstellung von EU-Mitteln für die Düngehilfe.