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Parkinson-Syndrom durch Pestizide ab 01. August 2026 als Berufskrankheit anerkannt

Wichtige Fristen und Hinweise zur Anerkennung im Überblick

13.07.2026 | Ab 01. August 2026 tritt die Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) in Kraft. Damit wird das „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ offiziell als Berufskrankheit (Nr. 1322) in die BKV aufgenommen.

Das Bundeskabinett hat die Änderung am 27. Mai 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu. Die Aufnahme betrifft nicht nur Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sondern auch andere Berufsgruppen mit Pestizidkontakt, wie Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe oder Eisenbahnunternehmen.

Die beruflich bedingte Parkinson-Erkrankung war bereits als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt. Der Leistungsumfang bleibt unverändert.

Rückwirkende Anerkennung:

  • Vor der Aufnahme in die Berufskrankheitenliste (bis 31.07.2026):
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen konnte eine Anerkennung rückwirkend ab 05.09.2023 (Datum der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates) erfolgen.
  • Ab 01.08.2026:
    Rückwirkende Anerkennung ist frühestens ab dem Aufnahmetag möglich.
  • Laufende Verfahren:
    Falls das Anerkennungsverfahren vor dem 01.08.2026 begonnen wurde, wird es als „Wie-Berufskrankheit“ weitergeführt, sofern dies für den Versicherten günstiger ist. In diesen Fällen kann eine rückwirkende Leistungsgewährung ab 05.09.2023 erfolgen.
    Betroffene sollten die Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit bei der SVLFG vor dem 01.08.2026 einreichen – entweder selbstständig oder über den behandelnden Arzt.
     

Die SVLFG hat in der 21. Kalenderwoche 2026 Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) angeschrieben, die in den letzten vier Quartalen mit einer gesicherten Parkinson-Diagnose behandelt wurden. Diese wurden über die Möglichkeit einer Prüfung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit informiert.

Mit der Aufnahme in die BKV rechnet die SVLFG mit vermehrten Verdachtsmeldungen und längeren Bearbeitungszeiten.

Weitere Infos finden sich unter: FAQ Parkinson als Berufskrankheit – SVLFG