Die BBV-Gremien
Die Arbeit der Landesfachausschüsse
Landesfachausschüsse beraten die ihnen federführend zugeordneten Themen und Fragestellungen eigenständig mit dem Ziel einer verbandlichen Meinungs- und Positionsbildung. Zudem dienen die erarbeiteten Positionen als Empfehlung für Stellungnahmen des Bayerischen Bauernverbandes.
Zusammensetzung der Landesfachausschüsse
Die Landesfachausschüsse setzen sich zusammen aus ...
den ordentlichen Mitgliedern und zwar
- je einem Mitglied aus den Bezirksverbänden auf Vorschlag des jeweiligen Bezirksvorstandes
- je einem Mitglied aus der Landfrauengruppe auf Vorschlag des Landesvorstandes der Landfrauengruppe
- je einem Mitglied der Landjugendorganisationen (Bayerische Jungbauernschaft, Katholische Landjugend, Evangelische Landjugend) auf Vorschlag der in der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Landjugend auf Landesebene vertretenen Landjugendorganisationen
den bis zu fünf berufenen Mitgliedern
In begründeten Ausnahmefällen kann nach Beschluss des Präsidiums die Anzahl der berufenen Mitglieder über die Grenze von fünf Personen hinausgehen.
den entsandten Mitgliedern und zwar
- je einem vom Landesfachausschuss für Nebenerwerbslandwirtschaft und Diversifizierung sowie vom Landesfachausschuss für Ökologischen Landbau benannten Mitglied, soweit Bedarf besteht und der jeweilige Landesfachausschuss nicht selbst betroffen ist
- einem Mitglied als Vertreter des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V.
- den jeweiligen Landessprechern der Netzwerke gemäß § 21 Abs. 6 der Satzung des Bayerischen Bauernverbandes
Neben den genannten Mitgliedern werden jeweils und entsprechend den vorgenannten Regelungen stellvertretende Mitglieder berufen.
Darüber hinaus gehören näher bestimmten Gäste den jeweiligen Landesfachausschüssen an.
Aufgaben der ordentlichen Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder berichten über die wesentlichen Inhalte der Fachausschusssitzungen in den Sitzungen des Landes- oder Bezirksvorstandes und bringen Meinungen und Positionen aus dem Landes- oder Bezirksvorstand in die jeweiligen Landesfachausschüsse ein.
Jedem Landesfachausschuss stehen ein Vorsitzender und ein Stellvertreter vor.
Der Vorsitzende wird durch Beschluss der Präsidentenkonferenz bestimmt. Der Stellvertretende Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Ausschusses aus seiner Mitte gewählt.
Die laufenden Angelegenheiten werden durch einen Geschäftsführer vorgenommen, der von der Präsidentenkonferenz bestimmt wird. Dies soll grundsätzlich der fachlich zuständige Referent im Generalsekretariat des Bayerischen Bauernverbandes sein.