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Sicherheit und Einbruchsprävention

Welche Maßnahmen Betreiber von Hofläden und Hofautomaten gegen Einbrüche treffen sollten

26.10.2026 | Einbrüche in Verkaufsautomaten bei Direktvermarktern häufen sich. Die Täter meiden Licht, Lärm und Leute und brauchen oft nur wenige Minuten für ihre Tat. Mit welchen Maßnahmen sich landwirtschaftliche Betriebe schützen können.

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Aktuelle Empfehlungen der Polizei

In einem aktuellen Schreiben von Ende Oktober weist die Bayerische Polizei die Betriebe auf die Häufung von Aufbrüchen landwirtschaftlicher Verkaufsautomaten hin. An die Betriebe gibt sie folgende Hinweise:

  • Automaten regelmäßig entleeren!
    Die Automaten beziehungsweise deren Geldkassetten sollten regelmäßig, möglichst bereits vor Einbruch der Dunkelheit, vollständig geleert werden. Es kann zudem sinnvoll sein, durch einen gut sichtbaren Hinweis, etwa ein Plakat oder einen Aufkleber mit dem Text „Dieser Automat wird regelmäßig geleert“, darauf aufmerksam zu machen,
    dass sich über Nacht kein oder nur geringfügiges Bargeld im Automaten befindet.
     
  • Sicherung während der Nachtstunden:
    Es sollte geprüft werden, ob Verkaufsräume, Einhausungen oder sonstige Bereiche, in denen sich die Automaten befinden – insbesondere während der Nachtstunden – verschlossen oder anderweitig gegen unbefugten Zutritt gesichert werden können.
     
  • Beleuchtung und Videoüberwachung:
    Sofern die örtlichen und technischen Gegebenheiten dies zulassen, wird die Installation einer geeigneten Beleuchtung sowie einer funktionierenden Videoüberwachung (unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben) empfohlen.
     
  • Jede Tat anzeigen!
    Jeder Aufbruch und jeder Einbruchsversuch sollte unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden – auch dann, wenn kein oder nur ein geringer Bargeldbetrag entwendet wurde. Eine vollständige Erfassung aller Fälle ist für die polizeiliche Lagebewertung und die weiteren Ermittlungen von wesentlicher Bedeutung.
     
  • Verdächtiger Wahrnehmungen melden!
    Verdächtige Personen, Fahrzeuge oder sonstige ungewöhnliche Beobachtungen im Umfeld landwirtschaftlicher Verkaufsstellen sollten der Polizei zeitnah mitgeteilt werden. Von besonderem Interesse sind neben Personenbeschreibungen auch Angaben zu Fahrzeugen (Typ, Farbe und Kennzeichen). Zuletzt wurde in Zusammenhang mit dem genannten Phänomen wiederholt ein weißer Großtransporter festgestellt; dies ist aktuell auch Gegenstand laufender polizeilicher Ermittlungen.
     

Das ganze Schreiben:

 

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Einbruchprävention für Hofläden und Hofautomaten: Unsere Empfehlungen

Sicherheit ist in der Direktvermarktung immer wieder ein brennendes Thema. Bereits auf der Direktvermarkterkonferenz 2026 hatte der Bayerische Bauernverband in Zusammenarbeit mit der Polizeilichen Beratungsstelle Fürstenfeldbruck hierzu informiert. Die wichtigsten Infos aus der Tagung:
 

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Fazit: So lässt sich das Risiko deutlich senken

Was die Sicherheit Ihrer Verkaufsstellen spürbar erhöht, ist ein Zusammenspiel aus Planung, baulichen Maßnahmen, Technik und klaren Abläufen. Wer sich frühzeitig beraten lässt und sein Betriebskonzept überprüft, senkt das Risiko deutlich.