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Der Bayerische Bauernverband
Vereinfachungen Und Perspektiven: Berlin Und Brüssel Müssen Mehr Liefern!
Vereinfachungen und Perspektiven: Berlin und Brüssel müssen mehr liefern!
Bauernverband richtet 15-Punkte-Katalog an Bundesregierung und EU-Kommission
12.01.2026 | Kernpositionen und 15-Punkte-Katalog der Präsidentenkonferenz für das erste Halbjahr 2026 an die Politik
Bundeskanzler Friedrich Merz hat die letzten Wochen wiederholt den Auftrag seines Bundeskabinetts betont, über Vereinfachungen und Entlastungen in Deutschland einen nachhaltigen Aufbruch für Wirtschaftswachstum, Stabilität und nachhaltige Perspektiven zu initiieren. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zu Jahresanfang erklärt, die EU-Kommission will die kleinen und mittleren Unternehmen - auch die Landwirte und Waldbauern - um 35 Prozent bei Bürokratie und Auflagen entlasten. Dazu muss auf EU-Ebene als Erstes ein Auflagenmoratorium gehören: keine neuen Gesetzesvorschläge mit zusätzlicher Bürokratie und noch höheren Auflagen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 10. Dezember für ein Vereinfachungspaket zur bestehenden Umweltgesetzgebung ist viel zu wenig, da muss nachgebessert werden und es braucht mindestens ein weiteres XXL-Paket. Für die Land- und Forstwirtschaft braucht es dringend mehr Regierungshandeln für spürbare Vereinfachungen sowie für einen tiefgreifenden Abbau von Überbürokratisierung und Überregulierung auf europäischer und nationaler Ebene.
Der Bayerische Bauernverband folgenden 15-Punkte-Katalog für das erste Halbjahr im Jahr 2026:
1. Naturwiederherstellungs-Verordnung (W-VO): Aussetzen und überzogene Vorgaben aufheben!
Die dort angelegte, grundsätzliche Herangehensweise mit starren Indikatoren und möglichen, massiven Einschränkungen für Kommunen, Landwirte und Forstwirte ist falsch. So wird jegliches freiwillige Engagement von Land- und Forstwirtschaft gefährdet. Die W-VO muss rasch in einem Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission aufgenommen werden.
2. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Nein zu Bürokratiemonster für Landwirte und Waldbauern!
Dass die EU-Kommission keine Erzeugnisse nach Europa hereinlassen will, für die zum Beispiel Brandrodung betrieben wurde, das ist zu unterstützen. Eine Regelung hierzu muss aber zugleich auf ein Bürokratiemonster mit Berichtspflichten für deutsche Landwirte und Forstwirte verzichten, wo Wald zuwächst und keine Entwaldung stattfindet.
3. EU-Bodenschutzgesetz (SML) – Zurücknahme einer quasi doppelten Überwachungsgesetzgebung!
Bei Gesetzgebungen passt die Leitlinie absolut nicht, dass „doppelt gemoppelt besser hält“. Die aktuell in Kraft getretenen, zusätzlichen Überwachungsregeln der EU beim Bodenschutz sind überflüssig und sind wieder zurückzunehmen. In Deutschland haben wir zum Bodenschutz bereits ausreichende und umfassende Gesetze. SML muss ebenso rasch in einem Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission aufgenommen werden.
4. EU-Nitratrichtlinie – Weiterentwicklung zu praxistauglichen Wasserschutz und zugleich Ernährungssicherung!
Wir brauchen hier eine Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens, um den Schutz des Wassers, der den Landwirten wichtig ist, zugleich auch mit nachhaltiger Landbewirtschaftung zu gewährleisten. Hier muss Bundesminister Rainer jetzt sofort den Dialog mit der EU-Kommission führen, um gleichzeitig auch das nationale Düngerecht auf praxistaugliche und rechtssichere Füße zu stellen. Die EU-Nitratrichtlinie muss in einem Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission aufgenommen werden.
5. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und nationale Umsetzung – Weiterentwicklung zu praxistauglichen Wasserschutz und zugleich Ernährungssicherung!
Auch hier bedarf es einer Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens, um die nachhaltige Landbewirtschaftung sowie die Wahrung von Eigentum gemeinsam mit dem Schutz von Wasser und Gewässern pragmatisch und umsetzbar für die Zukunft zu ermöglichen: Aufnahme ins Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission. In der nationalen Umsetzung müssen Freiwilligkeit und Kooperation absoluten Vorrang haben.
6. EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Sonderrolle der Landwirtschaft mehr berücksichtigen!
Diese EU-Richtlinie verkennt den Zielkonflikt von Klimaschutz und mehr Tierwohl. Die Richtlinie verkennt zudem, dass Landwirtschaft als offenes System natürliche, unvermeidbare Emissionen hat und nicht mit einer Fließbandfertigung in einem Fabrikgebäude vergleichbar ist. Dementsprechend bedarf es hier Nachbesserungen. IED muss in einem Vereinfachungspaket „Umweltrichtlinien“ der EU-Kommission aufgenommen werden.
7. Gemeinsame Marktorganisation (GMO) – Vertragsfreiheit für deutsche Landwirte sicherstellen!
Die geplante, europaweite Verpflichtung zu staatlich verordneter Planwirtschaft bei Menge und Preis für Agrarerzeugnisse über Artikel 148 und Artikel 168 sind abzulehnen. Über den Rat muss eine Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten am Ende gewährleistet werden.
8. Pflanzenschutz – Pflanzengesundheit ist zu stärken und Ernten sind zu sichern!
Beim Pflanzenschutz muss die Zulassung EU-weit einheitlich sein und beschleunigt werden. Der Wegfall von bewährten Wirkstoffen muss beendet und Lücken geschlossen werden. Es bedarf einer funktionierenden gegenseitigen Anerkennung von Mitteln in einer Zone. Nötig ist nicht eine gefahrenbasierte, sondern eine risikobasierte Bewertung der Wirkstoffe. Zudem braucht es eine stärkere Unterstützung kleiner Kulturen und innovativer Verfahren. Die Vorgaben zur künftigen Aufzeichnungspflicht müssen einfacher als vorgesehen gehalten werden. Bei der Pflanzenschutz-sachkunde ist bei Online-Schulungen endlich die digitale Erfassung von Schulungsteilnehmern anzuerkennen und auf die nachträgliche Einholung von Unterschriften zu verzichten.
9. Novelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) - Besser kein Gesetz, als ein schlechtes!
Die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende inhaltliche Überarbeitung macht nur Sinn, wenn zum einen auch weiterhin finanzielle Mittel für die Förderung der Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitgestellt werden. Und es muss neben der Haltungsform gleichzeitig auch die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft (zum Beispiel im Außer-Haus-Verehr) vorangetrieben werden. Kann dies nicht erfüllt werden, ist im Sinne einer glaubwürdigen Gesamtstrategie dieses Gesetz in Gänze in Frage zu stellen.
10. Nationales Düngerecht – Es bedarf einer grundlegenden, praxistauglichen Weiterentwicklung!
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober die so genannten roten und gelben Gebiete in Bayern aufgehoben. Das Gericht hat eine fehlerhafte Grundlage aus dem Bundesrecht festgestellt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist federführend gefordert, das nationale Düngerecht auf eine rechtssichere und praxistaugliche Basis zu stellen, die eine am Nährstoffbedarf orientierte Düngung von Pflanzen und den Schutz des Wassers berücksichtigt. Es braucht eine Lösung nach dem Grundsatz Qualität vor Zeit zu erarbeiten.
11. Nutztierhaltung – Verunsicherung bei Landwirten beseitigen!
Die Bundespolitik muss endlich den verbindlichen Vorrang von nachhaltiger Tierhaltung im Bau- und Immissionsschutzrecht umsetzen. Zudem sind vereinfachte Genehmigung und Umsetzung von Um- und Neubauten sowie der langfristige Bestands- und Vertrauensschutz mit mindestens 20 Jahren auf den Weg zu bringen. Für die Investitionsförderung müssen ausreichend Finanzierungsmittel durch den Bund sowie attraktive und verlässliche Förderbedingungen gewährleistet werden.
12. Schadnagerbekämpfung – Bisheriges Sachkundeverfahren beim Einsatz von Rodentiziden fortsetzen!
Bei der Bekämpfung von Schadnagern ist im Jahr 2026 in der Gefahrstoffverordnung wieder die bewährte Regelung für Landwirte herzustellen und damit die Anerkennung der inhaltlich angemessen erweiterten Sachkunde „Pflanzenschutz“.
13. Energiesteuer - Einführung der Steuerbefreiung von Biokraftstoffen und nicht-fossilen Alternativkraftstoffen für die Land- und Forstwirtschaft
Die Bundesregierung hat bei der Einführung der Steuerbefreiung von Biokraftstoffen und nicht-fossilen Alternativkraftstoffen für die Land- und Forstwirtschaft einfach ihren Auftrag gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem stärkt dies den Klimaschutz, indem fossile Energieträger ersetzt werden.
14. Steuerliche Risikoausgleichsrücklage – Eigenverantwortung stärken und Koalitionsvertrag umsetzen!
Die einzelbetriebliche Risikovorsorge für land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe als Gesetzgeber machen, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
15. Biogas und Bioenergie – Planungssicherheit und Perspektiven sind überfällig!
Die Politik plädiert für eine regenerative, resiliente und regionale Energie- und Wärmeerzeugung. Die Politik auf EU- und Bundesebene muss gesetzliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Perspektiven und langfristige Planungssicherheit für die Biogaserzeuger und auch für die Energieerzeugung über Biomasse wie z.B. Holz schaffen.
15-Punkte-Katalog: Vereinfachungen und Perspektiven - Berlin und Brüssel müssen mehr liefern!