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Positionspapier zum Thema Grundstücksverkehr der Arge Landjugend im BBV

8-Punktekatalog der ARGE Landjugend: „Erhalt von Landwirtschaftsflächen sichert Zukunft für Junglandwirte und Junglandwirtinnen!“

10.09.2026 | Die Fläche Bayerns beträgt rund 7 Millionen Hektar. Davon sind knapp die Hälfte (46%) landwirtschaftliche Nutzfläche. Jeden Tag gehen in Bayern knapp 10 Hektar Fläche durch Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungsbau für die Landwirtschaft verloren. Das heißt jeden dritten Tag verliert ein Hof seine Existenzgrundlage.

Wer für die Grundbedürfnisse der bayerischen Bevölkerung sorgen, Ernährungssicherheit gewährleisten will, braucht Grund und Boden für die Erzeugung von Lebensmitteln und den Erhalt von Biodiversität.

Art. 163 der Bayerischen Verfassung erkennt landwirtschaftlichen Grund und Boden als Gut von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit an. Er schützt bäuerliches Eigentum und weist auf dessen Zweckbestimmung hin. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wird an die Eignung zur sachgemäßen Bewirtschaftung geknüpft. Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände im Bayerischen Bauernverband hat sich mit der besonderen Bedeutung des immer knapper werdenden Guts Grund und Boden auseinandergesetzt und dazu folgende Positionen zum Erwerb von Flächen formuliert:

  1. Der Erwerb von landwirtschaftlichem Grund und Boden ist weiterhin konsequent im Sinne der Landwirtschaft zu regulieren.
  2. Landwirtinnen und Landwirten ist beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen grundsätzlich der Vorrang gegenüber außerlandwirtschaftlichen Interessenten einzuräumen.
  3. Das Siedlungsunternehmen soll, wenn es vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte, nicht zwingend einen Zweitkäufer vorweisen müssen. Stattdessen soll es ähnlich wie in anderen Bundesländern Flächen für den Freistaat Bayern treuhänderisch verwalten können bis landwirtschaftliche Zweitkäufer gefunden wurden. 
  4. Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zum 40. Lebensjahr sollen Flächen vom Siedlungsunternehmen zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Die Differenz soll durch eine staatliche Förderung ausgeglichen werden.
  5. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen muss an eine sachgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung gebunden werden. Der Erwerber landwirtschaftlicher Flächen muss eine landwirtschaftliche Aus- oder Fortbildung vorweisen.
  6. Beim Flächenerwerb ist noch konsequenter darauf zu achten, dass Flächenerwerbe zu Kapitalanlagezwecken vermieden werden.
  7. Der Nachverdichtung im kommunalen Innenbereich muss absoluter Vorrang vor der Versiegelung neuer Flächen im Außenbereich gegeben werden.
  8. Zweinutzungskonzepte sind beim Flächenerwerb bevorzugt zu behandeln. Sie fördern die Flächensparsamkeit.

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