Mehr Praxistauglichkeit und mehr Freiwilligkeit nötig!
Novelle Bayerisches Naturschutzgesetz: Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands im Rahmen der Verbändeanhörung des bayerischen Umweltministeriums
Der Bayerische Bauernverband hat seit Inkrafttreten des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ Vorschläge für wirksame Vereinfachungen und für mehr Freiwilligkeit eingebracht. Den von der Bayerischen Staatsregierung verabschiedeten Änderungsentwurf befürwortet der Bayerische Bauernverband angesichts der dort geplanten Vereinfachung, aber wir erwarten uns von den Beratungen des Bayerischen Landtags noch weitere Punkte. Positiv bewertet der Bauernverband beim vorliegenden Gesetzentwurf insbesondere die geplante Überarbeitung des pauschalen Walzverbots auf Grünland sowie die vorgesehene Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes an das Förderrecht der EU-Agrarpolitik, womit dortige Vereinfachungen bei Grünland nun auch in Bayern wirksam werden.
Der Bayerische Bauernverband hat gezeigt, dass er die letzten Jahre hartnäckig umfassende Korrekturen bei den praxisuntauglichen Knackpunkten im Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ einfordert und auch Gehör findet. Politisches Arbeiten ist zumeist "mit dem Bohren dicker Bretter" gleichzusetzen. Der Bayerische Bauernverband fordert bei den weiteren Beratungen über den vorliegenden Gesetzentwurf zur Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- zum einen wichtige Präzisierungen im Sinne der Land- und Forstwirtschaft sowie
- zum anderen zusätzliche Punkte wie die Einführung einer grundsätzlichen Freiwilligkeitsklausel bei Naturschutzmaßnahmen wie Heckenpflanzen und die Streichung der der grundsätzlichen Verbotsregelung zum Mähen von außen nach innen ein, da sie keinen Mehrwert für Natur- und Tierschutz hat.
Dazu hat der Bayerische Bauernverband im Rahmen der Verbändeanhörung des bayerischen Umweltministeriums eine ausführliche Stellungnahme Ende August eingereicht. Sowohl die Stellungnahme als auch die beiliegende Polit-Info richten sich nun vor allem an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, so dass sie bei den Beratungen über den Gesetzentwurf zur Novelle des bayerischen Naturschutzgesetzes weitere Nachbesserungen vereinbaren. Diese Unterlagen können gerne bei Gesprächen mit regionalen Landtagsabgeordneten genutzt werden: