Faire Handelsabkommen und Wettbewerbsbedingungen
Position zum Mercosur-Abkommen und grundsätzlich zu Handels- und Wettbewerbspolitik
Für Handel und Handelsabkommen – aber mit fairen Rahmenbedingungen
Der Bayerische Bauernverband bekräftigt: Die bayerischen Bauern stehen zu Handel und Handelsabkommen. Die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft will weiterhin Exportchancen für ihre hochwertigen Lebensmittel nutzen. Gleichzeitig stellt sie sich auch dem Wettbewerb mit Importen, wenn faire Rahmenbedingungen für diesen Wettbewerb gewährleistet werden.
Was innerhalb der EU wichtig ist, muss auch für Importe aus Drittstaaten gelten
Die Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über Handelsabkommen fokussieren sich im Agrarbereich nach wie vor auf Produktqualität und Zollabbau. Dabei wird sträflich vernachlässigt, dass sich der Fokus in der Innenpolitik der EU in den letzten Jahren deutlich hin zu Anforderungen an die Prozessqualität und die Produktionsbedingungen verschoben hat. Insbesondere Anforderungen an Umwelt-, Tier- und Klimaschutz befinden sich in der EU auf einem sehr hohen Niveau. In der EU-Handelspolitik bleiben sie aber außen vor oder werden bisher höchstens als unverbindliche Appelle an die Handelspartner formuliert. Dies ist inakzeptabel für die Landwirtschaft. Landwirte wie Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Importe die hohen Produktionsstandards der EU nicht unterlaufen. Nur so kann die heimische Landwirtschaft auch weiterhin die Ernährungssicherung so erfolgreich gewährleisten wie bisher.
Mercosur-Abkommen: Paradebeispiel für himmelweite Unterschiede
Das aktuell im Ratifizierungsprozess befindliche Handelsabkommen mit den südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay (Mercosur-Abkommen) ist leider ein Paradebeispiel für Drittländer, die gerade bei Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz sehr viel niedrigere gesetzliche Vorgaben haben als die EU. Gleichzeitig sollen sie mit dem Abkommen die Möglichkeit erhalten, ihre Exporte in die EU vor allem bei Rindfleisch, Geflügelfleisch, Zucker und Ethanol auszuweiten. Vorgaben für Eingriffe am Tier (z.B. Enthornen von Rindern), Regeln zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung oder Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind Beispiele für das Auseinanderklaffen von Produktionsbedingungen. Auch der Erhalt von Regenwäldern steht auf dem Spiel. Die extra zu diesem Zweck auf den Weg gebrachte EU-Entwaldungsverordnung könnte durch den „Rebalancing-Mechanismus“ von den Mercosur-Staaten angefochten und Ausgleichsmaßnahmen eingeklagt werden.
Aus diesen Gründen lehnt der Bayerische Bauernverband den Agrarteil des Mercosur-Abkommens ab und übt seit vielen Jahren konkret und konstruktiv Kritik. Leider wurde diese Kritik aber viel zu lange von der EU-Kommission, aber auch von der Bundesregierung nicht beachtet. Dass das Abkommen jetzt auf der Zielgeraden ins Stocken gekommen ist, ist daher nicht der Landwirtschaft anzulasten!
Jetzt handeln: Mercosur-Abkommen nachbessern und Wettbewerbserleichterungen für heimische Landwirte auf den Weg bringen
Es gilt, jetzt, die richtigen Weichen zu stellen. Der Bayerische Bauernverband erwartet nach wie vor, dass der Agrarteil des Mercosur-Abkommens überarbeitet und substantiell nachgebessert wird. Durch den Beschluss des Europäischen Parlaments, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, ist ein Zeitfenster entstanden, in dem die EU-Kommission dies zügig umsetzen kann. Gleichzeitig können strittige Verfahren wie der Rebalancing-Mechanismus vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Ergänzend dazu muss die vom Europäischen Parlament erfolgreich verschärfte Schutzklauselverordnung beschlossen und im Bedarfsfall schnell und konsequent angewendet werden können.
Außerdem müssen die Ankündigungen der EU-Kommission für Stärkung und Erleichterungen für die EU-Landwirtschaft umgesetzt werden: Die Aussetzung von Zöllen bei Düngemittelimporten, die verbindliche Zuordnung von weiteren 45 Mrd. Euro im bisher flexibel von den Mitgliedstaaten einsetzbaren, künftigen EU-Finanzrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik in den Jahren 2028 -2034 sowie die Verschärfungen der Importstandards und -kontrollen bezogen auf Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzwirkstoffe. Auch die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, die Herkunftskennzeichnung in der EU auszubauen, bietet Chancen.
Darüber hinaus ist es überfällig, mit Vereinfachungen und Bürokratieabbau die Kosten- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Praxistauglichkeit für die EU-Landwirtschaft zu verbessern. Beispiele, an denen jetzt angepackt werden kann und muss, gibt es viele: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), Industrieemissionsrichtlinie (IED), Naturwiederherstellung (NRL), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Nitratrichtlinie.