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Drei Antibiotika-Tabletten auf blauem Grund
© catshila - fotolia.com

Nächste Meldung zum staatlichen Antibiotika-Monitoring steht an

Bis zum 14. Juli 2026 halbjährliche Tierbestandsmeldung abgeben!

17.06.2026 | Seit dem 1. Januar 2023 sind Tierhalterinnen und Tierhalter bestimmter Nutzungsarten dazu verpflichtet eine halbjährliche Tierbestandsmeldung im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzepts abzugeben. Die nächste Meldung muss bis zum 14. Juli 2026 erfolgen.

1. Schritt: Tierbestand melden

Seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 1. Januar 2023 müssen Tierhalter halbjährlich den durchschnittlichen Tierbestand der letzten sechs Monate melden. 

Die Meldeverpflichtung über die Anwendung von Arzneimitteln wird seit der Änderung durch die Tierärztin oder den Tierarzt durchgeführt. 

Außerdem sind im Zuge der Änderung des TAMG die neuen Nutzungsarten Milchkühe und Kälber, Zuchtschweine und Ferkel, sowie Jung- und Legehennen aufgenommen worden. 

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bietet auf seinen Seiten detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Meldungen oder Änderungen in der HIT-Datenbank.

 

2. Schritt: Therapiehäufigkeit mit der Bundeskennzahl abgleichen

Im Anschluss an die Meldungen des Tierbestands und der Arzneimittel wird eine Therapiehäufigkeit ermittelt. Diese können Sie ab dem 1. August 2026  in der HI-Tier Datenbank einsehen und muss selbstständig abgelegt werden. Die Therapiehäufigkeit ist in jedem Fall schriftlich oder digital zu dokumentieren. 

Im nächsten Schritt gleichen Sie die Therapiehäufigkeit Ihres Betriebs mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 ab, die ab dem 15. August 2026 auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht werden.

Und dann?

  • Liegt die Therapiehäufigkeit über der Bundeskennzahl 1, ist ein Gespräch mit dem Tierarzt erforderlich.
  • Liegt sie außerdem oberhalb der Kennzahl 2, so wird zusätzlich die Erstellung eines Maßnahmenplans notwendig. 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Änderungen des Tierarzneimittelgesetztes finden Sie hier auf der Homepage des BBV oder auf der Informationswebseite des LGL.