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Weizenfeld
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Trilog-Ergebnis zu neuen Züchtungsmethoden

Wichtige Klarheit für Landwirtschaft und Verbraucher – weiterhin höchste Wachsamkeit bei Patentierung gefordert

04.12.2025 | Der Bayerische Bauernverband wertet das erzielte Trilog-Ergebnis zu den neuen Züchtungsmethoden (NGT) einerseits als wichtigen und längst überfälligen Schritt. Mit der Einigung endet eine jahrelange Hängepartie, die sowohl Landwirte als auch Züchter und Verbraucher verunsichert hat. Nun entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für Technologien, die in der Praxis kaum aufzuhalten sind.

Das beinhaltet das Trilogergebnis

Der noch nicht final angenommene Kompromiss beinhaltet zwei Wege für den Umgang mit neuen genomischen Techniken (NGT):

  •  Für Pflanzen der Kategorie NGT-1:
    Wenn eine Pflanze auch auf natürlichem oder herkömmlichem Züchtungsweg hätte entstehen können, wird sie überprüft. Besteht sie diese Prüfung, wird sie wie eine normale Pflanze behandelt – also nicht als gentechnisch veränderter Organismus (GVO). Dazu zählen Züchtungen mithilfe der Genschere Crispr/Cas. Diese müssten im Handel nicht mehr gekennzeichnet werden. Ausnahme ist das entsprechende Saatgut benötigt jedoch weiterhin eine Kennzeichnung.
    Ausschlusskriterien für die Kategorisierung als NGT-1 sind jedoch Herbizidtoleranz oder der Fähigkeit zur Produktion einer bekannten insektiziden Substanz.
     
  • Für Pflanzen der Kategorie-NGT-2:
    Alle anderen NGT-Pflanzen, in die beispielsweise artfremde Gene eingebracht wurden, gelten weiterhin als GVO. Für sie braucht es eine Risikobewertung und eine Zulassung. Sie müssen rückverfolgbar und entsprechend gekennzeichnet sein. 
     

Grundsätzlich schließt der Kompromiss Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht aus. Hinsichtlich der Folgenabschätzung einigte man sich auf die Einrichtung einer Expertengruppe und Erstellung einer Studie, die sich mit den Auswirkungen von Patenten auseinandersetzen sollen. Zudem solle spätestens eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten ein Verhaltenskodex für den Umgang mit Patenten erarbeitet werden.

Zentrale Forderungen des Bauernverbands nun erfüllt

Positiv sieht der Verband vor allem die differenzierte Herangehensweise des Gesetzgebers, die zentrale Forderungen des Berufsstandes aufgreift:

  • Züchtungen, deren Ergebnis auch mit klassischen Methoden erreichbar wäre (Pflanzen der Kategorie NGT1), werden künftig rechtlich anders behandelt als gentechnische Verfahren (Pflanzen der Kategorie NGT2) im engeren Sinne. Damit bleibt Gentechnik als solche klar definiert, während neue biotechnologische Verfahren, die keine artfremde DNA einbringen, einen modernisierten und praxisgerechten Rechtsrahmen erhalten. Das schafft Planungssicherheit und verhindert, dass moderne Züchtung per se stigmatisiert oder unnötig behindert wird.
  • Zudem ist die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Saatgut ein wichtiger Fortschritt für Transparenz und Wahlfreiheit. Sie ermöglicht Landwirten bewusste Entscheidungen – unabhängig davon, ob sie konventionell oder ökologisch wirtschaften. Die Ökolandwirtschaft kann sich durch den Verzicht auf neue Züchtungsmethoden von anderen Anbausystemen absetzen. Damit wird anerkannt, dass unterschiedliche Betriebsrichtungen verschiedene Anforderungen an die Saatgutwahl haben.

Risiko Patentierung: wirksamer Verhaltenskodex nötig

Höchst kritisch beurteilt der Bayerische Bauernverband jedoch die Öffnung für Patente auf neue Züchtungsmethoden. Patente bergen das Risiko, Innovationen wenigen großen Akteuren zu überlassen und die mittelständische Pflanzenzüchtung zu erschweren. Der vorgesehene Verhaltenskodex muss daher so gestaltet werden, dass er wirksam, verbindlich und praxistauglich ist – nur so kann verhindert werden, dass patentierte Pflanzenmerkmale den Züchtungsfortschritt einseitig blockieren.

Fazit

Abgesehen von den Patenten stellt das Trilog-Ergebnis einen wichtigen Schritt dar, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu regulieren, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und Wahlfreiheit zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird den nun folgenden Umsetzungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Landwirte dabei weiterhin im Mittelpunkt stehen.

Wie es nun weitergeht

Der nun vorliegende Kompromiss von EU-Kommission, Rat und Parlament zu Neuen Züchtungsmethoden wird im nächsten Schritt zur Abstimmung gegeben. Dazu stimmen jeweils das EU-Parlament und der Europäische Rat über Annahme oder Ablehnung des Kompromisses ab. Erst nach einer finalen Annahme beider Institutionen können die Regelungen in Kraft treten.