Tierschutzgesetz: Es gibt endlich Bewegung!
Richtung stimmt - Die Änderungen reichen dem BBV jedoch nicht aus
Ein offizieller Entwurf liegt dem Bayerischen Bauernverband nicht vor. Den Aussagen zufolge, wären die Vorgaben für die Anbindehaltung demnach:
- Frist für ganzjährige Anbindehaltung von 10 Jahren statt wie bisher 5 Jahren
- Für Betriebe mit Kombinationshaltung angelehnt an die Öko-Vorgaben gilt eine Ausnahme:
- Sofern die Kühe während der Vegetationsperiode Zugang zur Weide und außerhalb der Weidesaison zwei Mal die Woche Auslauf erhalten
- Diese Betriebe mit Kombinationshaltung dürfen übergeben werden
- Die Ausnahme gilt weiterhin nur für Betriebe mit maximal 50 Rindern
Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbands stimmt die Richtung der Bewegung. Der massive Einsatz des BBV über Jahre hinweg, die vielen Gespräche und Aktionen auf bundes- sowie kommunaler Ebene erhalten Gehör. Die BBV-Forderungen werden damit jedoch nicht erfüllt (Lesen Sie hierzu die PolitInfo und nehmen Sie an der Unterschriftenaktion teil).
BBV-Milchpräsident Peter Köninger betont: Für die rund 9000 ganzjährigen Anbindehalter bedeutet dies, dass nun etwas Zeit für die schweren zutreffenden Entscheidungen eingeräumt wird. Die hohen Anforderungen an die Kombinationshaltung mit Weide und Winterauslauf, sind jedoch nicht die Trittsteine, die es braucht um sich aus der Anbindehaltung weiterzuentwickeln. Auch für zwei Drittel der Kombihalter ist dies überhaupt keine zufriedenstellende Lösung, da sie die Anforderungen nicht erfüllen können. Für 25 Prozent der Öko-Milchviehhalter in Bayern, die ihre Kühe in Öko-Kombihaltung halten, ist dies ein großer Erfolg, der besonders dem entschlossenen Einsatz des BBV in diesem Thema zu verdanken ist.
Keine Änderungen gibt es den Meldungen nach zufolge beim Veröden der Hornanlagen und dem Kupieren von Lämmern.
Das BMEL sei zuversichtlich, dass der überarbeitete Referentenentwurf Zustimmung in der Ressortabstimmung erhält und das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause beginnen würde.