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Umsatzsteuerpauschalierung: Wird Steuersatz abgesenkt?

Bauernverband: Bundesregierung muss Spielräume im Sinne der Landwirte nutzen

20.05.2021 | Aktuell gibt es Meldungen über Pläne der Bundesregierung, den Steuersatz bei der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) von momentan 10,7 % auf 9,6 % abzusenken. Dies führt zu Verunsicherung. In einer ersten Bewertund erläutert der Bayerische Bauernverband den aktuellen Kenntnisstand.

Die Umsatzsteuerpauschalierung steht schon seit Jahren massiv in der Kritik. So sind insbesondere ein Vertragsverletzungsverfahren mit Klage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie ein EU-Beihilfeverfahren anhängig. Deshalb wurden beim Jahressteuergesetz 2020 Änderungen an der gesetzlichen Regelung vorgenommen, die ab 2022 gelten sollen.


Konkret wurde eine Umsatzgrenze von 600.000 Euro (bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmers) in das Gesetz aufgenommen, ab deren Überschreitung die Umsatzsteuerpauschalierung nicht mehr angewendet werden kann. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die Bundesregierung ein jährliches Monitoring zur Höhe des Steuersatzes durchführen wird und dabei auch die Kritik des Bundesrechnungshofes an der bisherigen Berechnungsmethode berücksichtigen wird. Eine Änderung am Steuersatz wurde im Jahressteuergesetz 2020 (noch) nicht vorgenommen.


Völlig überraschend kam nun die Mitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, wonach dieses Monitoring bereits jetzt durchgeführt wurde und dabei eine Vorsteuerbelastung von 9,6 % ermittelt wurde. Mit dem schnellen Verfahren soll gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht werden, dass man sich an die getroffenen Zusagen hält – und so die Umsatzsteuerpauschalierung grundsätzlich möglich bleiben.


Einen konkreten Zeitplan für eine Anpassung des Steuersatzes gibt es aber aktuell noch nicht. Auch kann noch nicht abgeschätzt werden, ob es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommen könnte. Das Bundesfinanzministerium strebt jedoch eine Änderung im nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren an. Es droht also im schlimmsten Fall schon eine Änderung ab 2022


Der Bayerische Bauernverband hinterfrägt die Berechnungsmethode und wird sich kritisch damit auseinandersetzen. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren alle Spielräume im Sinne der Betriebe zu nutzen.