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Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer in Kraft

Anträge können ab sofort beim Finanzamt gestellt werden

30.03.2020 | Die EU-Kommission hat die Zustimmung für die neue Regelung zur Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte gegeben. Damit tritt die Erleichterung bei der Einkommenssteuer in Kraft.

Die Tarifermäßigung ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren. Starken Gewinnschwankungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kann so auch bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen werden. „Gerade in der jetzigen schwierigen Zeit ist das eine kleine zusätzliche Erleichterung für unsere Land- und Forstwirte “, betont der bayerische Finanzminister Albert Füracker.
Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz umfasst einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Eine Beantragung ist ab sofort erstmals für den Zeitraum 2014 bis 2016 möglich. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.
Einen Antrag nimmt das zuständige Finanzamt entgegen. Das entsprechende Formular ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzverwaltung abrufbar.

Hinweis für Betriebe: Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin auf und klären das weitere Vorgehen.