Erbschaft- und Schenkungsteuer: Lösung für Bauernhäuser nötig
BBV fordert Anpassung der Freibeträge und praxistaugliche Befreiung für bäuerliche Familien
Die Übertragung von Betrieben auf die nächste Generation soll nach dem Willen des Gesetzgebers eigentlich ohne Belastung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer möglich sein. Für den betrieblichen Teil der Hofübergabe gilt dies in der Land- und Forstwirtschaft regelmäßig auch, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Zum Problem wird jedoch immer öfter das private Wohnhaus.
„Gerade in Regionen mit hohen Bodenrichtwerten wie in Oberbayern reichen die seit 2009 unveränderten persönlichen Freibeträge für die Übertragung des Wohnhauses schon lange nicht mehr aus“, berichtet Ralf Huber, BBV-Bezirkspräsident Oberbayern und Vorsitzender des BBV-Landesfachausschusses für Steuerfragen.
Ein Rückbehalt des Wohnhauses sei in der Praxis oft keine Lösung, da er aufwändig umzusetzen sei und vielfach an rechtlichen Hürden scheitere. „Deshalb braucht es dringend Änderungen bei der Besteuerung selbst – etwa die längst überfällige Anpassung der Freibeträge an die allgemeine Wertentwicklung, aber auch zusätzliche Befreiungen für Betriebe in Hochpreisregionen“, so Huber. „Denn von den hohen Werten auf dem Papier, die häufig nicht einmal realisierbar sind, hat die Familie nichts, wenn sie das Bauernhaus selbst bewohnt.“
Mit Sorge blickt der Bauernverband auf aktuelle Überlegungen der Politik in Berlin zu möglichen Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Statt über Steuererhöhungen nachzudenken, sollte die Politik endlich die konkreten Probleme unserer bäuerlichen Familienbetriebe lösen“, fordert Bezirkspräsident Huber.