Geldmünzen
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Beratungen über ein „Zweites-Corona-Steuerhilfegesetz"

Gesetzgebungsverfahren muss schnell abgeschlossen werden

17.06.2020 | Nachdem sich das Bundeskabinett Ende letzter Woche mit dem Entwurf für ein „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz" befasst hat, geht dieses jetzt in die parlamentarischen Beratungen.

In den Medien wird derzeit v.a. über die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze und über den Kinderbonus von 300 Euro berichtet, zum Teil auch noch über die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung.

Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf wurden jetzt aber auch noch weitere Änderungen aufgenommen, die einige wichtige berufsständische Forderungen aufgreifen. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • Verlängerung der Investitionsfrist § 7g EStG um 1 Jahr
  • Verlängerung der Reinvestitionsfrist § 6b EStG um 1 Jahr


Im Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung sollen auch die Steuersätze für die Lieferung von bestimmten Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten (Frucht- und Gemüsesäfte, Wein u. a.) in § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG befristet von 19 % auf 16 % gesenkt werden. Diese Änderung wäre für die betroffenen Betriebe vorteilhaft, da zuvor ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Gewerbetreibenden bei Beibehaltung des Steuersatzes von 19 % befürchtet worden war.

Jetzt kommt es darauf an, ob das Gesetz auch in dieser Form beschlossen wird. Der Entwurf soll in dieser Woche im Bundestag  (1., 2. und 3. Lesung zusammen) und in der nächsten Woche im Bundesrat beraten werden.