Ein Bündel Euro-Noten
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Bauern können von Steuerglättung profitieren

Erfolg: Steuerliche Tarifermäßigung für landwirtschaftliche Betriebe erreicht

31.07.2020 | Nach langen politischen Verhandlungen und einer erneuten Gesetzesänderung ist die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endlich in Kraft getreten. Die Regelung gilt befristet für die Zeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.

Die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte in den jeweiligen Zeiträumen werden zur Reduzierung der Steuerprogression über drei Jahre gleichmäßig verteilt. Im jeweils letzten Jahr eines solchen Zeitraums kann dann der Antrag auf Tarifermäßigung gestellt werden.

Ursprünglich als Zwangsglättung konzipiert, die auch zu Steuernachzahlungen hätte führen können, wurde das Verfahren nach Rücksprache mit der EU-Kommission auf ein Beihilfeverfahren umgestellt. Für die Betriebe kann es deshalb keine Nachteile in diesem Verfahren geben, sie müssen die Tarifermäßigung allerdings beantragen.

Zur Frage, ob der Antrag auf Tarifermäßigung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Hier geht’s zur BBV Buchstelle.

Die jetzt erreichte Tarifermäßigung ist ein wichtiger Erfolg des Bayerischen Bauernverbandes, kann aber aus Sicht des Verbandes nur ein erster Schritt sein. Das nächste politische Ziel ist es, die Regelung zunächst zu entfristen und sie letztendlich zu einer echten Risikoausgleichsrücklage weiterzuentwickeln.