Ein Weizenfeld mit Wolkenhimmel
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100 Jahre landwirtschaftliches Bodenrecht

Reichssiedlungsgesetz: Umsetzung in Bayern durch BBV LandSiedlung

28.08.2019 | Am 11. August 1919 trat das Reichssiedlungsgesetz in Kraft und legte den Grundstein für das landwirtschaftliche Bodenrecht. In Bayern ist heute die BBV Landsiedlung der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Landbeschaffung den Grundstücksverkehr sowie das Vorkaufsrecht für die Landwirtschaft geht.

Das Reichssiedlungsgesetz (RSG) wurde 1949 von der Bundesrepublik Deutschland übernommen und ist seit 1990 auch Bestandteil des Einigungsvertrages. Insofern seien die ordnungsrechtlichen Vorgaben beispielsweise zur Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes aktuelles Recht. Das Reichssiedlungsgesetz sei geltende Rechtsgrundlage für die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften beziehungsweise gemeinnützigen Landgesellschaften und deren Tätigkeit, erklärt Josef Wiedemann, Geschäftsführer der BBV Landsiedlung.

Das RSG schuf die gesetzliche Basis für Siedlungsverfahren in ganz Deutschland. Die Bundesländer wurden außerdem dazu verpflichtet, gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen zu begründen, wo diese noch nicht bestanden. Neu am RSG war vor allem das Ausscheiden des Staates als Siedlungsträger und das gesetzliche Einsetzen gemeinnütziger, wirtschaftlich orientierter Siedlungsunternehmen. Hier hatte sich die Rechtsform der GmbH als die geeignetste durchgesetzt, bei Wahrung des staatspolitischen Einflusses durch mehrheitliche Beteiligung.

Zudem ermöglichte das neue Gesetz die Beschaffung von Siedlungsland mit Hilfe zu bildendender Landlieferungsverbände, in dem das Vorkaufsrecht ausgeübt werden konnte und Staatsdomänen bereitgestellt wurden. Neu war auch die gesetzliche Anerkennung der Anliegersiedlung, die Aufstockung bestehender Kleinbetriebe. In der Nachkriegszeit war das RSG Grundlage für die Landbeschaffung zur Eingliederung zahlreicher aus der Landwirtschaft stammender Vertriebenen und Flüchtlinge in sogenannten Kleinsiedler- beziehungsweise Nebenerwerbsstellen in Verbindung mit dem Siedlungsförderungsgesetz. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Integration geleistet.

Wie Wiedemann weiter ausführt, diente die sogenannte Anliegersiedlung vielfach der Flächenaufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, zunächst gefördert über die Grünen Pläne und ab 1972 durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). In den 1970er-Jahren wurde das RSG erweitert um die Landbeschaffung zur Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe aus engen Ortslagen im Rahmen der Dorfkernsanierung.

Nach Angaben des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) steht das Reichssiedlungsgesetz als eine der Säulen des landwirtschaftlichen Bodenrechts in engem Kontext mit dem Grundstückverkehrs-, dem Flurbereinigungs- und Landpachtverkehrsgesetz. Für diese Gesetze ging 2007 durch die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder über. Das Bundesrecht gilt solange fort, bis die Länder es durch eigene Gesetzgebung ablösen. Davon hat bisher nur Baden-Württemberg Gebrauch gemacht: Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG-BW) ist 2010 in Kraft getreten. Es fasst für das Land das Reichssiedlungsgesetz, Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz zusammen mit speziellen Weiterentwicklungen und aktuellen sprachgebräuchlichen Formulierungen zum Bodenrecht.