Für das Jahr 2024 hat die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung zum Thema „(Re)-Vitalisierung der Dörfer und Stadtviertel: Ehrenamt belebt Stadt- und Dorfgemeinschaften“ gestartet. Vom 15. Januar bis 13. März 2024 konnten sich Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sowie steuerbegünstigte juristische Personen, wie z.B. gemeinnützige Vereine, Kommunen, Stiftungen oder NGOs für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro zu diesem Thema bewerben - eine niedrigschwellige Chance, Fördermittel für neue Projekte in der Verbandsarbeit vor Ort zu bekommen.
Die Ausschreibung 2024 der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern richtet sich an alle, die ein konkretes Projekt in (strukturschwachen) Regionen, Städten oder Gemeinden zum Erhalt oder zur (Re)-Vitalisierung von Stadt- und Dorfgemeinschaften durchführen wollen.
Hier können sich einige Anknüpfungspunkte für unsere Bauernverbands- und Landfrauenarbeit vor Ort ergeben, zum Beispiel:
• Workshops, z.B. zum Thema Resilienz im Ehrenamt
• Chorworkshops
• Fortbildungsangebote fürs Ehrenamt
• Dorffeste
• Austauschformate, z. B. zwischen Landwirtschaft und Naturschutz oder anderen Akteuren
• Jubiläumsveranstaltungen
Wichtig ist, dass es sich um etwas Neues handelt, das es in dieser Form bisher noch nicht gab, dass neue Partner eingebunden werden oder dass das Konzept neu gestaltet wird.
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sowie steuerbegünstigte juristische Personen, wie z.B. gemeinnützige Vereine, Kommunen, Stiftungen, NGOs.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden. Die Projekte können frühestens ab September 2024 beginnen. Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden, können also auch in 2025 zum Einsatz kommen. Die Projekte können bei Bedarf über das Ende des jeweiligen Kalenderjahres hinaus weitergeführt werden, jedoch maximal für eine Förderdauer von zwei Jahren.
Geltend gemacht werden können projektbezogene Sachausgaben (d.h. Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen) beispielsweise für Räume, Bürobedarf, Reisekosten, Fortbildungen, Anschaffungen, Fremdpersonalausgaben, Arbeitsmaterial. Privatpersonen, institutionell bedingte Ausgaben, investive Maßnahmen (Baumaßnahmen), die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (Mitgliedsbeiträge, Mietkosten, Personalkosten) werden nicht gefördert.
Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro. Es soll ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent eingebracht werden.
Die Frist für die Einreichung des Förderantrags lief von 15. Januar bis 13. März 2024.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link:
www.stiftung-ehrenamt.bayern.de/foerderung/projektausschreibung/index.php
Der Weg von der Antragstellung zur Förderung ist unter folgendem Link abrufbar:
www.stiftung-ehrenamt.bayern.de/foerderung/foerderungsantrag/index.php