Wassergesetz: Zusätzliche Kosten ohne Mehrwert?
Kritik am Wasserentnahmeentgelt: Zusätzliche Kosten ohne ökologischen Nutzen für die Landwirtschaft
Wasserentnahmeentgelt ("Wassercent").
"Wir stehen klar zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser. Die geplante Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist so jedoch für die Land- und Forstwirtschaft nicht akzeptabel. Der Wassercent habe keinerlei Lenkungswirkung: Tiere oder Obst- und Gemüsepflanzen benötigen Wasser. Für Betriebe entstünden zusätzliche Kosten – in einer Phase ohnehin steigender Kosten und kommunaler Wassergebühren", erklärt Bauernpräsident Günther Felßner.
Die nun vorgesehene Regelung des "Wassercent" lehnt der BBV insgesamt ab. Der nach der Verbändeanhörung überarbeitete Entwurf bringe keine substanziellen Fortschritte, die erwarteten Kosten für Bürger und Betriebe steigen jedoch deutlich.
Viele Landwirtschaftsbetriebe verfügen nicht über eigene Brunnen – die Freimenge von 5.000 m³ greift daher für einen großen Teil der Familienbetriebe nicht. Kritisch sieht der BBV außerdem die unklare Zweckbindung: Einnahmen müssten vollständig in Ressourcenschutz, Bewässerungseffizienz und Grundwasseranreicherung fließen. Unzureichend berücksichtigt sieht der BBV zudem den Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Grundwasserneubildung.
Felßner fordert den Landtag deshalb auf, die Novelle in der Fassung keinesfalls im beschleunigten Verfahren zu verabschieden: "Für unsere bäuerlichen Familienbetriebe braucht es zwingend Nachbesserungen. In Zeiten von Bürokratieabbau und immer höheren Kosten der Produktion passt der so konzipierte Wassercent nicht in die Zeit!"
Die Position des Position des BBV-Präsidiums zur Wasserbereitstellung für die bayerische Land- und Forstwirtschaft finden Sie hier.