Wassercent: Landwirtschaft darf nicht zusätzlich belastet werden
BBV fordert Nachbesserungen am Bayerischen Wassergesetz
Lebensmittelversorgung und Trinkwasserversorgung nicht gegeneinander ausspielen
Die Versorgung mit Lebensmitteln muss beim Zugang zu Wasser z.B. für Bewässerung gleichrangig neben der Trinkwasserversorgung stehen. „Es darf nicht passieren, dass private Pools oder Sportplätze formal Vorrang vor der Lebensmittelproduktion haben. Das wäre in Zeiten von Klimawandel völlig inakzeptabel“, warnt Felßner.
Hochwasserschutz: Digitalisierung mit Augenmaß
Vereinfachungen in der Umsetzung des Hochwasserschutzes sind wichtig, dürfen aber nicht zu Unsicherheit bei Flächeneigentümern führen. Hier braucht es die verbindliche Mustervereinbarung mit dem Freistaat. Bei digitalen Verfahren fordert der BBV Härtefallregelungen, damit auch Betriebe ohne ausreichende digitale Anbindung teilnehmen können.
Wassercent trifft die Falschen
Die Landwirtschaft lehnt das geplante Wasserentnahmeentgelt ab. „Es bringt mehr Bürokratie als Nutzen“, sagt Felßner. Mit nur 1,7 Prozent Anteil an den Wasserentnahmen in Bayern und nahezu vollständiger Rückführung ins Grundwasser belasten die Betriebe die Ressource kaum.
Erste Erfolge und offene Punkte
Im bisherigen Verfahren konnten im Erstentwurf bereits wichtige Anliegen erreicht werden: Ausnahmen für zulassungsfreie Nutzungen, Fischerei, Wasser- und Bodenverbände, eine echte Freimenge von 5.000 m³, Verzicht auf generelle Zählerpflicht sowie ein einheitlicher Satz von 10 Cent/m³.
Offen bleiben jedoch zu den oben genannten Punkten folgende notwendige zentrale Nachbesserungen:
- Die Freimenge muss pro Betrieb gelten, nicht nur pro Entgeltpflichtigem.
- Uferfiltrat ist generell als entgeltfrei einzustufen.
- Einnahmen aus dem Wassercent müssen für nachhaltige Bewässerung, Grundwasseranreicherung und gewässerschonende Bewirtschaftung zweckgebunden sein.
Felßner abschließend: „Unsere Landwirte sichern durch den nachhaltigen Umgang mit Wasser unsere Ernährung und leisten Ressourcenschutz. Der Gesetzentwurf muss an entscheidenden Stellen nachgebessert werden, damit dies weiter möglich ist.“