Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
© Jimmy Chang | unsplash.com Wassertropfen
©

Wassercent: Landwirtschaft darf nicht zusätzlich belastet werden

BBV fordert Nachbesserungen am Bayerischen Wassergesetz

02.10.2025 | Wasser ist Lebensgrundlage der Landwirtschaft – ohne gesicherte und faire Nutzung ist die Lebensmittelversorgung in Bayern gefährdet. „Unsere Bäuerinnen und Bauern nutzen Wasser nachhaltig. Damit das so bleibt, braucht es keine zusätzlichen Belastungen im Bayerischen Wassergesetz für die bayerische Landwirtschaft“, betont BBV-Präsident Günther Felßner anlässlich der Verbändeanhörung.

Lebensmittelversorgung und Trinkwasserversorgung nicht gegeneinander ausspielen

Die Versorgung mit Lebensmitteln muss beim Zugang zu Wasser z.B. für Bewässerung gleichrangig neben der Trinkwasserversorgung stehen. „Es darf nicht passieren, dass private Pools oder Sportplätze formal Vorrang vor der Lebensmittelproduktion haben. Das wäre in Zeiten von Klimawandel völlig inakzeptabel“, warnt Felßner.

Hochwasserschutz: Digitalisierung mit Augenmaß

Vereinfachungen in der Umsetzung des Hochwasserschutzes sind wichtig, dürfen aber nicht zu Unsicherheit bei Flächeneigentümern führen. Hier braucht es die verbindliche Mustervereinbarung mit dem Freistaat. Bei digitalen Verfahren fordert der BBV Härtefallregelungen, damit auch Betriebe ohne ausreichende digitale Anbindung teilnehmen können.

Wassercent trifft die Falschen

Die Landwirtschaft lehnt das geplante Wasserentnahmeentgelt ab. „Es bringt mehr Bürokratie als Nutzen“, sagt Felßner. Mit nur 1,7 Prozent Anteil an den Wasserentnahmen in Bayern und nahezu vollständiger Rückführung ins Grundwasser belasten die Betriebe die Ressource kaum.

Erste Erfolge und offene Punkte

Im bisherigen Verfahren konnten im Erstentwurf bereits wichtige Anliegen erreicht werden: Ausnahmen für zulassungsfreie Nutzungen, Fischerei, Wasser- und Bodenverbände, eine echte Freimenge von 5.000 m³, Verzicht auf generelle Zählerpflicht sowie ein einheitlicher Satz von 10 Cent/m³.

Offen bleiben jedoch zu den oben genannten Punkten folgende notwendige zentrale Nachbesserungen:

  • Die Freimenge muss pro Betrieb gelten, nicht nur pro Entgeltpflichtigem.
  • Uferfiltrat ist generell als entgeltfrei einzustufen.
  • Einnahmen aus dem Wassercent müssen für nachhaltige Bewässerung, Grundwasseranreicherung und gewässerschonende Bewirtschaftung zweckgebunden sein.

Felßner abschließend: „Unsere Landwirte sichern durch den nachhaltigen Umgang mit Wasser unsere Ernährung und leisten Ressourcenschutz. Der Gesetzentwurf muss an entscheidenden Stellen nachgebessert werden, damit dies weiter möglich ist.“