Sanfte Kulturlandschaft in Bayern
© BBV

Position: Bäuerliche Familienbetriebe über Nachtragshaushalt stärken!

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

27.03.2017 | Die multifunktionale Land- und Forstwirtschaft trägt wesentlich dazu bei, dass Bayern attraktive Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Kulturräume hat, kurzum eine lebenswerte Heimat und einen vitalen ländlichen Raum hat.

Für diesen Beitrag zum Markenkern Bayerns braucht es eine starke Finanzierung der bayerischen Agrar- und Forstpolitik, um Dynamik und Vitalität abzusichern und vor allem auszubauen.

Die Land- und Forstwirtschaft schafft und sichert standortnahe Arbeitsplätze, fördert regionale Wirtschaftskreisläufe und bietet damit Bleibeperspektiven für Menschen im ländlichen Raum. Bayern zählt mit seinen rund 109 000 bäuerlichen Betrieben und vielfältigen Erzeugungsbereichen zu den großen landwirtschaftlichen Kernregionen in Europa, deren Wertschöpfung weit überwiegend auf die hochwertigen Milch- und Fleischerzeugnisse aufbaut. Zusammen mit dem vor- und nachgelagerten Bereich beschäftigt die bayerische Landwirtschaft rund 900 000 Menschen. Darüber hinaus schaffen die bäuerlichen Familienbetriebe mit dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft Lebensqualität und zum Beispiel die Grundlage für den ländlichen Tourismus. Auch der Sektor Forst und Holz ist mit rund 196 000 Beschäftigten ein wirtschaftliches Schwergewicht und Stabilitätsanker im ländlichen Raum.

Zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe in der bayerischen Land- und Forstwirtschaft fordern die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zum Nachtragshaushalt 2018 folgende Punkte für die zuständigen Ressorts:

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

  • Für das bewährte Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sind zusätzlich 20 Millionen Euro erforderlich, um dem nach wie großen Interesse der Landwirte an Maßnahmen des kooperativen Umweltschutzes und der Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“ nachzukommen.
     
  • Als Beitrag zur Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum ist die Finanzausstattung der Investitionsförderung insbesondere beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) zu verstärken und zusammen mit der Agrarinvestitionsförderung (AFP) und der Diversifizierung (DIV) auf jährlich rund 70 Mio. Euro zu verstetigen.
     
  • Zusätzlich sind fünf Millionen Euro für die ländliche Entwicklung zur allgemeinen Stärkung angemessen, um zum Beispiel die erfolgreichen Projekte der Initiative „boden:ständig“ und die Kernwegenetze auszubauen.
     
  • Für den Waldumbau brauchen die Waldbauern zusätzlich gut 15 Mio. Euro als Haushaltsansatz.
     
  • Bei der Förderung benachteiligter Gebiete stehen durch EU-Beschlüsse und damit verbundene europäische Bestimmungen erhebliche Änderungen ab 1.1.2018 an, sodass auch manche Landwirte mit ihren Betrieben nicht mehr in der neuen Gebietskulisse abgebildet werden. Für diese Betriebe muss der Prozess des Ausgleitens (Phasing-Out) über zusätzliche Mittel zum Beispiel über drei Jahre hinweg finanziert werden. Im Nachtragshaushalt 2018 und im Doppelhaushalt 2019/2020 sind hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Den Mittelbedarf wird das Landwirtschaftsministerium in Kürze bemessen können.

Staatsministerium für Umweltfragen und Verbraucherschutz

Für kooperative Umsetzungsmaßnahmen insbesondere zum am 21. März 2017 gestarteten Wasserpakt und für die Stärkung des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege sind weitere mindestens 10 Millionen Euro nötig, um den bewährten Weg des kooperativen Umwelt- und Naturschutzes auszubauen.