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Ein tropfender Wassertropfen.
© lc_chalkin - fotolia.com

Novelle des Wassergesetzes: Mehrkosten und zusätzliche Bürokratie für die Landwirte?

Bauernverband pocht vor der Entscheidung des Landtags weiter auf dringend nötige Nachbesserungen

10.12.2025 | Am Mittwochabend sollen im Bayerischen Landtag die Schlussberatungen zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes stattfinden und das Gesetz auf den Weg gebracht werden. Auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens fordert der Bayerische Bauernverband (BBV) nochmals die aus Sicht der Landwirtschaft dringend notwendigen Anpassungen, um unverhältnismäßige Belastungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu verhindern.

Der BBV bekräftigt sein klares Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser – gerade weil die bayerischen Familienbetriebe entscheidend zur Grundwasserneubildung, zum Landschaftswasserhaushalt und zur Ernährungssicherung beitragen.

Die zentrale Kritik des Bauernverbandes richtet sich weiter gegen den geplanten "Wassercent". "Unsere Betriebe sichern die regionale Lebensmittelversorgung und tragen entscheidend zum Wasserschutz und zur Grundwasserneubildung bei. Sie mit zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie zu belasten, wäre der völlig falsche Weg", kritisiert BBV-Präsident Günther Felßner. Der Wassercent verursache hohen Verwaltungsaufwand, höhere Kosten als ursprünglich erwartet und entfalte zugleich kaum Lenkungswirkung. "Damit geht dieser Ansatz am eigentlichen Ziel vorbei."

Der Verband mahnt zudem eine klare Priorisierung der landwirtschaftlichen Wasserversorgung an. Bewässerung ist in Bayern bislang die Ausnahme, aber vor allem in empfindlichen Sonderkulturen wie Obst und Gemüse existenziell. Auch die Tierhalter seien in besonderer Weise betroffen: "Eine verlässliche Wasserversorgung ist aus Tierwohl- und Seuchenschutzgründen unverzichtbar. Dass Betriebe ohne eigenen Brunnen künftig bereits ab dem ersten Kubikmeter zahlen sollen, ist nicht vermittelbar", macht Felßner deutlich.

Mit Blick auf die Landtagsentscheidung sieht der BBV insbesondere bei folgenden Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf: 

  • Klare Priorisierung der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Produktion als Teil der Daseinsvorsorge. 
  • Ausweitung der Freigrenze von 5.000 m³ auf alle landwirtschaftlichen Betriebe – nicht nur auf jene mit eigenem Hofbrunnen. 
  • Verbindliche und transparente Zweckbindung der Einnahmen aus dem Wassercent zugunsten wirksamer Maßnahmen für den Landschaftswasserhaushalt und die Landwirtschaft. 
  • Praxistaugliche Lösungen neben Wasser- und Bodenverbänden, damit auch Betriebe in Alleinlage eine funktionierende Bewässerungsinfrastruktur entwickeln können.


Der BBV appelliert an die Abgeordneten, in der abschließenden Beratung die Belange der Land- und Forstwirtschaft umfassend zu berücksichtigen. Ziel muss eine Gesetzesnovelle sein, die den Schutz der Ressource Wasser stärkt, ohne Betriebe durch zusätzliche Wasserkosten und mehr Bürokratie zu belasten.