Weizenfeld
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GLÖZ-Kriterien & Ökoregelungen 2025: Was verändert sich und ist Sache?

Bundesrat beschließt am 22.11.2024 formal vom Bauernverband angestoßene Vereinfachungen

27.11.2024 | Am letzten Freitag hat der Bundesrat Anpassungen bei den nationalen Verordnungen zur Umsetzung zu GLÖZ-Kriterien und zu den Ökoregelungen (ÖR) formal beschlossen. Diese Vereinfachungen, Änderungen und Neuerungen bei der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2025 treten im Dezember mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Das Wichtigste im Überblick

  • Langjährige Forderungen des Bauernverbandes werden von der Politik bei der GAP-Umsetzung berücksichtigt.
  • EU hat im Frühjahr 2024 gerade auch wegen der Bauernproteste Vereinfachungspakt auf den Weg gebracht.
  • Hervorzuheben ist die Streichung der Pflichtbrache mit 4 Prozent der Ackerfläche für die komplette Förderperiode.
  • Nun gilt es, die Betriebe fit zu machen, was ab 2025 bei GLÖZ und Ökoregelungen Sache ist.

Was verändert sich und ist Sache?

Mit Blick auf das Antragsjahr 2025 brauchen die Betriebe den Überblick, was nun bei den GLÖZ-Kriterien und bei den Ökoregelungen Sache ist. In der zum Download verfügbaren Unterlage sind wesentliche Informationen auf Basis von Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zusammengestellt und zwar wie folgt gegliedert:

  • Bodenbedeckung (GLÖZ 6):  Ab 2025 gewisse Vereinfachung
  • Fruchtwechsel (GLÖZ 7): Änderung und Vereinfachung ab 2025! 
  • GLÖZ 8 ab 2025: Pflichtbrache entfällt! Landschaftselemente erhalten
  • Weitere Vereinfachungen, Neuerungen und Änderungen bei der Konditionalität (GLÖZ) und bei den Ökoregelungen (ÖR) vor allem ab 2025.

Erneuter Beleg dafür, dass Verbandsarbeit mit dem „Bohren dicker Bretter“ verbunden ist!

Bereits bei den Beratungen auf EU-Ebene zur EU-Agrarpolitik (GAP) hat sich der Bauernverband in den Jahren 2021 und 2022 gerade bei den GLÖZ-Kriterien (Konditionalität) für praxistaugliche und einfache Ausgestaltungen eingesetzt. Anliegen wie zum Beispiel den Verzicht auf Zwangsstilllegung hat der Bauernverband auch mit Inkrafttreten der neuen GAP ab 2023 weiter an die Politik gerichtet. Gerade auch durch die Bauernproteste von Dezember 2023 bis März 2024 erreichte der Berufsstand, dass im Frühjahr 2024 von der EU-Kommission ein Paket an Vereinfachungen und Erleichterungen in der GAP-Umsetzung auf den Weg gebracht wurde. 

Im Juli 2024 haben dann die Agrarminister von Bund und Ländern vereinbart, die von Brüssel eröffneten Möglichkeiten für Erleichterungen in Deutschland umzusetzen. 

Danach mussten die somit geplanten Vereinfachungen und Änderungen bei den GLÖZ-Kriterien und den Ökoregelungen zum einen gemeinsam mit der EU-Kommission in den deutschen EU-GAP-Strategieplan eingebaut werden und zum anderen mussten die deutschen Rechtsgrundlagen zur GAP-Umsetzung entsprechend angepasst werden. Und dieser gesamte, formale Prozess ist nun nach Monaten abgeschlossen.

 

Antrags- und Anbaujahr 2025-GLÖZ und ÖR-Vereinfachungen Neuerungen Änderungen