GAP: Zusätzliche Erleichterungen jetzt rasch umsetzen!
Rat und EU-Kommission müssen Beschluss des EU-Parlaments aufgreifen und in der Praxis verankern
Das Europäische Parlament hat das Vereinfachungspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen – ein wichtiger Schritt hin zu spürbaren Entlastungen für die Landwirtschaft. „Der Beschluss umfasst hilfreiche und praxisnahe Vereinfachungen für die bayerischen Betriebe. Besonders die vom Parlament ergänzten Punkte gehen deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hinaus und bringen echte Erleichterungen“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner.
Geplante Erleichterungen im Überblick
Das geplante Vereinfachungspaket sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Dauergrünlandregelung: Mitgliedstaaten können künftig festlegen, dass Flächen, die am 1. Januar 2023 als Ackerland galten, ihren Status behalten – auch wenn sie mehrere Jahre mit Ackergras bewirtschaftet werden. So entfällt der Zwang, Flächen zum reinen Erhalt des Ackerstatus zu pflügen. Das reduziert Bürokratie und schützt gleichzeitig die Böden.
- Streichung von GLÖZ 5 (Erosionsschutz): Diese Vorgabe wird als Doppelregelung gegenüber GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) abgeschafft. Damit werden unnötige Überschneidungen beendet, da die verpflichtende Bodenbedeckung auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen bereits wirksam zum Erosionsschutz beiträgt.
„Diese Änderungen sind ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen in die Betriebe und mehr Raum für nachhaltige Bewirtschaftung“, betont Felßner. Der BBV erwartet nun, dass Rat und Kommission den Parlamentsbeschluss zügig aufgreifen und die Vereinfachungen ab 2026 in der laufenden GAP wirksam werden.