Ackerfläche
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EU-Agrarpolitik: „Mehr Schatten als Licht!“

Agrarminister einigen sich bei deutscher Umsetzung von EU-Agrarpolitik ab 2023

29.03.2021 | Die Agrarminister*innen der Länder hatten bei ihrer Sonderkonferenz am 17. März bis in die Nacht über die Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland verhandelt. Allerdings ohne Ergebnis. Bei der kurzfristig anberaumten Agrarministerkonferenz (AMK) konnte nun eine Einigung erzielt werden.

Nach einigem Hin und Her, langen Verhandlungen und einem kurzfristig abgesagten Termin haben sich die Agrarminister*innen am 25. und 26. März 2021 in Berlin getroffen – und einen Kompromiss zur deutschen Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 erzielt.

Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes wertet die Entscheidung zur Agrarförderung bis 2027 in einer ersten Reaktion: „Das ist ein schmerzhafter Kompromiss mit etwas Licht und viel Schatten bei den Eckpunkten zur künftigen Agrarförderung in Deutschland. Kritisch ist die massive Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule, die für alle Betriebe im Einkommen spürbare Kürzungen nach sich zieht. Hier müssen die Bundesländer gewährleisten, dass diese Gelder im Schwerpunkt an Landwirtschaftsbetriebe in der 2. Säule gehen. Für die bayerische Landwirtschaft ist die deutliche Verstärkung der Erste-Hektare-Regelung erfreulich.“

Dem Beschluss zufolge soll bei den Direktzahlungen ein Anteil von rund 60 Prozent als Basisprämie einkommenswirksam bleiben. Ein Viertel der EU-Direktzahlungen sollen in den Jahren 2023 bis 2027 für die dann völlig neuen Ökoregelungen (Eco-Scheme) vorgesehen werden. Zur Umsetzung schlugen die Agrarminister Ackerbrachen, Blühflächen, Altgrasstreifen, weite Fruchtfolgen mit Eiweißpflanzen, Agroforstsysteme und extensive Grünlandnutzung vor. „Bei den weiteren Beratungen zu den Ökoregelungen müssen einfach umsetzbare Maßnahmen vorgesehen werden und zwar für alle Betriebe. Unverständlich ist, dass hier die Agrarminister gerade fürs Grünland quasi keine praxistauglichen Vorschläge festgehalten haben“, so Heidl.

Zudem ist darauf zu achten, dass bedeutende Maßnahmen der bayerischen Agrarumweltprogramme nicht beschädigt werden“, erklärt Heidl. So müsse die Anrechnung von kleinstrukturierten Flächen möglich sein. Diese Vorschläge hat der BBV bereits in die Beratungen eingebracht.
Über Förderzuschläge für die ersten sechzig Hektar wird eine Forderung des Bauernverbandes umgesetzt, insbesondere bäuerliche Familienbetriebe zu stärken. Das Finanzvolumen dafür steigt von bisher 7 auf künftig 12 Prozent. „Durch den Einsatz insbesondere von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird durch diese Komponente die bayerische Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Betriebsstrukturen gestärkt. Zusätzliches Geld fließt nach Bayern!“, erläutert Heidl.

Dem Vernehmen nach haben die Agrarminister von Brandenburg, Sachsen und auch Schleswig-Holstein auf eine Umschichtung von der 1. in die 2. Säule bestanden, die mehr als eine Verdopplung der heutigen Umschichtung bedeutet. „Da die derart umgeschichteten Direktzahlungen auch direkt für Fördermaßnahmen zugunsten von Kommunen und ländlicher Infrastruktur verwendet werden können, scheint es diesen Ministern in Teilen weniger um die Unterstützung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu gehen, sondern mehr darum, klamme Länderhaushalte für die Kommunen etwas aufzufüllen“, sagt Heidl. In Bayern werde auf die bisherige Zusage der Bayerischen Staatsregierung gesetzt, dass die Mittel der 2. Säule vorrangig zur Unterstützung der bayerischen Bauernfamilien verwendet werden.

Das gesamte Beschlusspapier gibt es hier zum Download.

Agrarministerkonferenz 25. / 26. März 2021- Nationale Ausgestaltung GAP ab 2023

Erste Übersicht und Bewertung


Einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriunms für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zufolge soll bei den Direktzahlungen ein Anteil von rund 60 Prozent einkommenswirksam bleiben - und damit eine bayerische Forderung umgesetzt und insbesondere kleinere und mittlere Betriebe gestärkt werden. Ein Viertel der EU-Direktzahlungen sollen in den Jahren 2023 bis 2027 für Ackerbrachen, Blühflächen, Altgrasstreifen, weite Fruchtfolgen mit Eiweißpflanzen, Agroforstsysteme und extensive Grünlandnutzung zur Verfügung stehen.

Der BBV fordert: "Bei der Umsetzung der Eco-Schemes muss darauf geachtet werden, dass die bedeutenden Maßnahmen der bayerischen Agrarumweltprogramme nicht beschädigt werden!" Außerdem die Anrechnung von kleinstrukturierten Flächen möglich sein. Diese Vorschläge hat der BBV bereits in die Beratungen eingebracht.


Außerdem soll es einen deutlich erhöhten Förderzuschlag auf die ersten sechzig Hektare geben. Das Finanzvolumen dafür steigt von bisher 7 % auf künftig 12 %. Bis 40 ha soll die erste Zuschlagstufe gelten und bis 60 ha die zweite Stufe.

Der BBV meint: "Durch den Einsatz insbesondere von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird durch diese Komponente die bayerische Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Betriebsstrukturen gestärkt. Zusätzliches Geld fließt nach Bayern!"


Zudem haben sich die Agrarminister auf eine Umschichtung von Direktzahlungen in die entsprechenden Landesprogramme beginnend mit zehn und endend bei 15 Prozent geeinigt. Das bedeutet eine durchschnittliche Umschichtung von gut zwölf Prozent in der Förderperiode bis 2027. Diese Mittel sollen in Bayern insbesondere für weitergehende Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau verwendet werden.

Der BBV kritisiert: "Gerade einigen Agrarministern der Grünen geht es anscheinend nicht um die Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe, sondern um Einkommenskürzungen für die Bauern! Bei den künftigen Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule und bei den Eco-Scheme-Maßnahmen muss ein wirtschaftlicher Anreiz vorgesehen werden."
 

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Generalsekretär Georg Wimmer

Bauernverband: "Stärkung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe nötig!"

Vor den Verhandlungen hatte der Bayerische Bauernverband gefordert: „Die Beratungen müssen auf eine Stärkung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe und Praxistauglichkeit fokussiert sein und dürfen nicht zum politischen Basar oder parteipolitischen Geschacher werden,“ sagte Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Die Vorstellung der Vorschläge zur GAP-Förderung durch den Deutschen Bauernverband war ein wichtiger Impuls für die Verhandlungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland geben, um Planungssicherheit für die deutschen Bauern zu schaffen.

Diese Reform darf nicht zur Hängepartie werden", machte DBV-Präsident Joachim Rukwied deutlich. „Die Landwirte erwarten nun zügig Klarheit über die Ausgestaltung und Umsetzung der EU-Agrarförderung. Die Verhandlungen auf europäischer und vor allem auf nationaler Ebene müssen im Ergebnis zu einer einfacheren, effektiveren und moderneren GAP führen.“ Der Beschluss des Europäischen Rates zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 bietet aus Sicht des Bauernverbands eine stabile Grundlage für die GAP-Fördermaßnahmen.