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Ein Traktor auf Grünland in Bayern
© BBV

Ergebnis beim GAP-Vereinfachungspaket: Wichtige Schritte für mehr Praxistauglichkeit

Felßner: „Jetzt national schnell und vollständig umsetzen“

12.11.2025 | Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Vereinfachung der laufenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind abgeschlossen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern bringt das Paket spürbare Entlastungen, unter anderem die Möglichkeit einer Stichtagsregelung beim Grünland...

„Das Ergebnis enthält wichtige Schritte hin zu mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie. Das ist ein Erfolg, aber noch längst nicht das Ende des Weges“, erklärt BBV-Präsident Günther Felßner. 

Besonders begrüßt der Bayerische Bauernverband die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine Stichtagsregelung beim Dauergrünland (GLÖZ 1) einzuführen. Künftig kann damit verhindert werden, dass Landwirte Flächen rein zum Erhalt des Ackerstatus pflügen müssen, wenn sie diese mehrere Jahre mit Ackergras bewirtschaften. Felßner: „Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, diesen ökologischen und bürokratischen Unsinn abzuschaffen. Das ist ein echter Fortschritt, der jetzt in Deutschland eins zu eins umgesetzt werden muss!“ 

Weitere zentrale Punkte des Trilog-Ergebnisses: 

  • Weniger Kontrollen und Sanktionen für Betriebe mit 10 bis 30 Hektar Ackerfläche im Bereich Fruchtwechsel (GLÖZ 7)
  • Weitgehende Befreiung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben von GLÖZ-Standards
  • Möglichkeit, GLÖZ-Vorgaben stärker risikoorientiert und standortgerecht auszugestalten

Felßner betont: „Die Betriebe brauchen spürbare Entlastungen auf dem Feld, nicht nur auf dem Papier. Entscheidend wird sein, dass Deutschland die Änderungen jetzt schnell, vollständig und ohne zusätzliche nationale Auflagen umsetzt.“ Gleichzeitig unterstreicht der BBV, dass weitere Schritte zwingend notwendig sind. „Wir brauchen einen umfassenden Bürokratieabbau – auch bei anderen EU-Vorhaben wie der Entwaldungsverordnung, der Naturwiederherstellungsverordnung oder dem Bodenüberwachungsgesetz“, so Felßner. „Die Richtung stimmt, aber der Berg an Bürokratie ist noch lang nicht abgetragen.“ Das Trilog-Ergebnis muss nun formal durch EU-Parlament und Rat bestätigt werden. Anschließend liegt es an der Bundesregierung, die neuen Regeln zeitnah in nationales Recht zu überführen.