Wald
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Zukunftswaldverjüngung und Wildverbiss im Fokus

Anträge für revierweise Aussagen bis 29. Februar 2024 stellen

12.02.2024 | Unsere Waldbesitzerfamilien befinden sich mit dem Aufbau klimastabiler Zukunftswälder in einem Wettlauf mit dem rasant fortschreitenden Klimawandel. Die Höhe der Schalenwildbestände und die von ihnen verursachten Verbissschäden an den jungen Bäumchen sind der Schlüsselfaktor für das Gelingen der Waldverjüngung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wo der Wildverbiss zu hoch ist, verschwinden die für den Erhalt unserer Wälder wichtigen Zukunftsbaumarten.
  • Die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung und die revierweisen Aussagen sind eine unentbehrliche, objektive Grundlage für die Abschussplanung beim Schalenwild.
  • Jagdgenossenschaften und Waldbesitzende sollten das Verfahren intensiv begleiten und für ihr Waldeigentum im Rahmen der vielen Mitwirkungsmöglichkeiten ein-treten.

Die Klimaextreme haben in den letzten Jahren an Häufigkeit zugenommen. Die Folgen sind immense Schäden in unseren Wäldern durch Dürren, Stürme, lokale Unwetter, Insekten oder Baumkrankheiten. Die Wiederaufforstung der Schadflächen und der gezielte Waldumbau ist von existenzieller Bedeutung für die Wälder und den Erhalt der vielen Leistungen der Wälder für die Menschen in Bayern. Das kann aber nur gelingen, wenn die klimastabilen Bäumchen die Chance haben, zu zukunftsfähigen Mischwäldern heranzuwachsen.

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) erstellen heuer turnusgemäß die forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Der erste Schritt dazu ist die sog. Verbissinventur, die in Kürze in allen Hegegemeinschaften bzw. Jagdrevieren durchgeführt wird und an der die Waldbesitzer, Jagdvorstände und Jäger teilnehmen können. Die Aufnahmetermine geben die zuständigen ÄELF rechtzeitig bekannt. Hierbei werden insbesondere die Baumart, die Anzahl der jungen Bäumchen sowie der durch Reh, Hirsch und Gams (sog. Schalenwild) verursachte Verbiss des Leittriebs und der Triebe im oberen Drittel sowie Fege- und Schlagschäden objektiv erfasst. Die Gutachten sind im nächsten Jahr dann eine zentrale Grundlage für die Abschussplanung.

Revierweise Aussagen beantragen

In den Hegegemeinschaften, bei denen 2021 die Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), oder heuer neu so eingestuft werden, erstellen die ÄELF automatisch zusätzlich die Revierweisen Aussagen. Die Beteiligten müssen hier keinen Antrag stellen.

In den „grünen“ Hegegemeinschaften mit der Wertung der Verbissbelastung 2021 „günstig“ oder „tragbar“ werden dagegen Revierweise Aussagen nur erstellt, wenn dies für das einzelne Jagdrevier von zumindest einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen) gewünscht wird. Der Antrag (Musterformular) ist bis zum 29. Februar 2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen AELF zu stellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Die ergänzende Revierweise Aussage kann nur von den unmittelbar Beteiligten für ihr Jagdrevier beantragt werden. Pauschale Anträge für mehrere Jagdreviere, zum Beispiel von Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften, Forstlichen Zusammenschlüssen, Kreisjagdverbänden oder Hegegemeinschaften, sind nicht möglich.

Das Antragsformular steht auf der Homepage des bayerischen Forstministeriums unter https://www.stmelf.bayern.de/wald/wald_mensch/forstliche-gutachten-zur-situation-der-waldverjuengung-in/index.html zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch sämtliche Hintergrundinformationen zu den Forstlichen Gutachten.

Tipp: Wenn Sie sehen wollen, wie sich in Ihrer Hegegemeinschaft der Wildverbiss und die Abschusszahlen über die Zeit entwickelt haben, gehen Sie einfach auf https://waldohnezaun.de/.