See mit Bäumen im Hintergrund.
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Wasserrahmenrichtlinie: Regionale Anliegen gebündelt weitergegeben

Bauernverband hat Stellungnahme zu Anhörungsdokumenten abgegeben

30.06.2021 | Der Bayerische Bauernverband hat fristgerecht zu den Anhörungsdokumenten der Wasserrahmenrichtlinie Stellung bezogen.

Der Bayerische Bauernverband hat sich an dem öffentlichen Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen des dritten Bewirtschaftungszeitraumes der Wasserrahmenrichtlinie aktiv beteiligt und fristgerecht eine fachliche Stellungnahme eingereicht. Diese war zuvor in enger Abstimmung mit den ehren- und hauptamtlichen BBV-Wasserexperten erarbeitet worden, Anliegen aus einzelnen Bezirksverbänden wurden der allgemeinen Stellungnahme auf Landesebene angehängt. Die Stellungnahme kann im Ehrenamtsbereich der BBV-Website heruntergeladen werden. Hier geht´s zum Downloadbereich.

Gegenstand der aktuellen Anhörung waren die Entwürfe der fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme sowie der Strategischen Umweltprüfung für die in Bayern einschlägigen Flussgebiete der Donau, des Rheins, der Elbe und der Weser. Die endgültigen Fassungen dieser Dokumente werden bis zum 22. Dezember 2021 aufgestellt und veröffentlicht. Bis dahin sollen weitere Ergebnisse aus noch laufenden Untersuchungsprogrammen sowie Argumente aus der Anhörung der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. In der 31-seitigen Stellungnahme hat der Verband eindringlich auf die Anliegen des Berufsstandes hingewiesen, insbesondere auf die nicht alleinige landwirtschaftliche Verursacherrolle für Verschmutzungen von Oberflächen- und Grundwasser. Gewässerschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gemeinsam angegangen werden muss.

Grundsätzlich kann bereits gesagt werden, dass neben den grundlegenden verpflichtenden Maßnahmen, wie z. B. der Düngeverordnung, in weiten Teilen Bayerns landwirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers geplant werden. Für die Planung und Koordinierung der Umsetzung von ergänzenden Maßnahmen im landwirtschaftlichen Sektor sind in Bayern die Landwirtschaftsbehörden zuständig. Sie stellen Förderprogramme auf bzw. richten diese so aus, dass gewässerschonende Maßnahmen gezielt gefördert werden. Bayern beschreitet bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin den kooperativen, freiwilligen Weg, sodass überwiegend Maßnahmen im Rahmen des KULAP vorgeschlagen werden. Trotz aller berechtigten Kritik an der Methodik und den hochgegriffenen Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, gilt es, die Bemühungen um wirksame freiwillige Maßnahmen zum Gewässerschutz zu unterstützen, damit letztlich Verschärfungen im geltenden Ordnungsrecht vermieden werden können.