Rote und gelbe Gebiete: Geplante Neuausweisung sorgt für Empörung
BBV fordert faire Kriterien und grundlegende Überarbeitung der Bundesvorgaben
„Die jetzt veröffentlichten Karten zeigen deutlich, dass die Bundesvorgaben zur Gebietsausweisung in ihrer jetzigen Form weder fachlich noch praktisch tragfähig sind“, kritisiert BBV-Präsident Günther Felßner. „Für die Betriebe vor Ort ist das schlicht nicht nachvollziehbar.“
Laut den Entwürfen würden rund 235.000 Hektar neu als rote Gebiete gelten, etwa 200.000 Hektar herausfallen – insgesamt wären damit über 400.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche von massiven Verschiebungen betroffen. Der Ausbau des Messnetzes auf mittlerweile rund 1.600 Messstellen reiche allein nicht aus, um faire und praxisgerechte Abgrenzungen sicherzustellen.
Felßner fordert deshalb: „Die Bundesregierung muss mit der EU-Kommission endlich einen Dialog über eine praxisorientierte Weiterentwicklung der EU-Nitratrichtlinie führen und das nationale Düngerecht vom Kopf auf die Füße stellen.“

Gerichtsurteil abwarten – statt neue Ungerechtigkeiten schaffen
Besonders kritisch sieht der BBV den Zeitpunkt der Neuausweisung: Am 23. Oktober 2025 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht mehrere Klagen von Landwirten gegen die bisherigen Gebietsausweisungen. „Diese Entscheidungen müssen abgewartet werden, bevor neue, weitreichende Festlegungen getroffen werden“, mahnt Felßner. „Vorschnelles Handeln birgt die Gefahr, bestehendes Unrecht zu verfestigen oder neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.“
Einzelbetriebliche Befreiungen und Monitoring längst überfällig
Die Bundesregierung habe das zugesagte Dünge-Monitoring verschleppt. Der BBV fordert Bundesminister Alois Rainer auf, jetzt zu handeln und einzelbetriebliche Befreiungen zu ermöglichen. „Das Monitoring schafft faire, betriebsspezifische Bewertungen – gerade für Betriebe, die nachweislich keinen Beitrag zu hohen Nitratwerten leisten“, betont Felßner.
Unfaire Bundesvorgaben nach AVV GeA
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) ist aus Sicht des BBV grundlegend fehlerhaft:
- Es zählen ausschließlich die höchsten Nitratwerte – positive Entwicklungen bleiben unberücksichtigt.
- Nach § 5 Abs. 3 AVV GeA verlieren selbst Messstellen mit guten Werten ihre Bedeutung, wenn im selben Gebiet eine einzige Messstelle erhöhte Werte zeigt.
„Damit wird die Arbeit engagierter Landwirte und erfolgreicher Gewässerschutzkooperationen entwertet – ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich seit Jahren für sauberes Wasser einsetzen“, so Felßner.
BBV fordert praxistaugliche Lösungen
Der Bayerische Bauernverband hält an seiner zentralen Forderung fest: Die Bundesvorgaben müssen grundlegend überarbeitet werden, um eine faire, wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Ausweisung der roten und gelben Gebiete sicherzustellen. Nur so lassen sich Gewässerschutz und zukunftsfähige Landwirtschaft in Einklang bringen.