Die Güllegruben-Behälter für eine Biogas-Anlage werden gebaut.
© BBV

Güllebehälter: „Kein Verständnis für fehlende Baugenehmigungen“

Heidl fordert klare Anweisungen an Behörden von Umweltminister Glauber

23.05.2019 | Um Gewässer zu schützen und die Vorgaben der Düngeverordnung einhalten zu können, planen viele Betriebe neue Fahrsilos und Güllegruben. Doch durch die neue Anlagenverordnung und ihre Ausführungsbestimmungen entstehen enorme Probleme. Bauernpräsident Heidl hat sich jetzt an Umweltminister Glauber gewandt.

Wegen der vielen Neuerungen bei der Umsetzung der Anlagenverordnung stehen momentan noch keine Baumaterialien und Systeme mit den geforderten Zulassungen zur Verfügung. Dies betrifft derzeit im Schwerpunkt den Güllebehälterbau. Eine vergleichbare Situation besteht aber auch beim Bau von Fahrsilos, da die Bauwirtschaft bisher noch keine mit den Zulassungen versehenen Beschichtungen und Fugenmaterialien anbietet. Die Problematik fehlender Zulassungen und bautechnisch ungeeigneter Ausführungen erstreckt sich auch auf den Bereich Gülleleitungen und Absperrschieber.

Im März hat der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber festgestellt, dass in dieser Situation gemäß Anlagenverordnung (§ 16.3 AwSV) Ausnahmen notwendig sind. In seinem Brief an Minister Glauber unterstreicht Bauernpräsident Walter Heidl, dass unbedingt sichere und praxisgerechte Lösungen gefunden werden müssen. „Den Lösungsansatz, hier über eine DIN SPEC zu gehen, begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Der Weg wird wohl sicher noch etwas dauern“, schreibt Heidl. Solange jedoch diese formellen Anforderungen nicht zu erfüllen sind, sollte aus Heidls Sicht die generelle Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Wasserrechtsbehörden möglich sein und zur Unterstützung der Behörde vor Ort sollten die entsprechenden Anweisungen dafür von übergeordneter Stelle formuliert werden.

Doch die nötigen Informationen liegen an den bayerischen Behörden oft nicht vor oder es fehlen klare Anweisungen des Umweltministeriums. „Es herrscht stellenweise offensichtlich Unklarheit über die Wege, wie im Moment bei den erforderlichen Genehmigungen umzugehen ist“, stellt Heidl fest. „Dadurch werden derzeit dringend notwendige Bauvorhaben verhindert, die unbedingt erforderlich sind, um die Auflagen der Düngeverordnung zu erfüllen.“

Immer wieder haben Ministerium und Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um bundesrechtliche Vorgaben handle, über die man sich nicht hinwegsetzen könne. Heidl stellt klar: „Wenn eine bundesrechtliche Vorgabe wegen Mängeln in den Inhalten zu Blockaden im Wirtschaftsleben führt, kann eine Landesbehörde durchaus über Anwendungshinweise regeln, dass eine zeitliche Brücke hergestellt wird, damit sowohl die gesamte Interessenslage der Gesetzgebung als auch die technischen Möglichkeiten der Wirtschaft gewahrt werden können.“ Heidl fordert Umweltminister Glauber deshalb auf, die zuständigen Behörden auf Kreisebene ausreichend zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass die ergangenen Informationen auch vor Ort ankommen und umgesetzt werden.

 

Lesen Sie hier den Brief von Präsident Heidl im Original: