Acker und Wiese
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Grundstein für nachvollziehbare Abgrenzung legen

Forderungen des BBV-Präsidiums zur Bundesverwaltungsvorschrift

26.05.2020 | Mit der Erarbeitung einer Bundesverwaltungsvorschrift wird aktuell der Grundstein für die Neuabgrenzung der roten Gebiete nach Düngeverordnung 2020 gelegt.

Der Bayerische Bauernverband bekräftigt seine Forderung nach einer nachvollziehbaren und regional differenzierten sowie verursachergerechten Abgrenzung der roten Gebiete und unterstützt daher die in der neuen Düngeverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Binnendifferenzierung. Das Präsidium des BBV betont seine Position zur Bundesverwaltungsvorschrift vom 09.03.2020 sowie die Position der Präsidentenkonferenz des BBV zu Messstellen und roten Gebieten unter anderem nach einer

  • transparenten Überprüfung und erforderlichen Korrekturen bei Messnetzen und einzelnen Messstellen. Dabei sind Messstellen auszuklammern, bei denen Einflüsse und Überschreitungen von Schwellenwerten nicht eindeutig der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung zuzuschreiben sind.
  • Abgrenzung der roten Gebiete möglichst anhand hydrogeologischer Kriterien
  • Anpassung der Grundwasserkörpereinstufung nach Grundwasserverordnung als Basis für die roten Gebiete nach Düngeverordnung

und bekräftigt die Notwendigkeit eines dreistufigen Schemas zur Binnendifferenzierung.

Mehr dazu ist der Stellungnahme zu entnehmen.