Präzise Düngung auf einem Feld
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Bürokratiemonster: Wegen der Stromstoffbilanz müssen landwirtschaftliche Betriebe die Zu- und Abgänge von Nährstoffen künftig genau dokumentieren.

Bürokratiemonster stellt bayerische Betriebe vor Probleme

Bundesrat winkt Stromstoffbilanz durch, erste Betriebe bereits ab Januar betroffen

25.11.2017 | Am 24. November hat der Bundesrat der Verordnung zur Stoffstrombilanz zugestimmt. Damit müssen Landwirte den Zu- und Abgang von Stickstoff und Phosphor bilanzieren.

Dazu ist eine genaue Dokumentation von Nährstoffzugängen zum Beispiel über Futtermittel und Saatgut sowie -abgängen wie Gülle, Getreide oder Nutztiere nötig. Die Auflagen gelten für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mit mehr als 30 Hektar und einem Tierbesatz von mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar. Ab 2023 gelten die Vorschriften dann auch für alle Betriebe ab 20 Hektar oder mit mehr als 50 Großvieheinheiten.

Bereits mit dem neuen Düngegesetz wurde die Einführung der Stoffstrombilanz festgelegt. Die Entscheidung im Bundesrat zu den Details war aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes überfällig, da die Nährstoffströme ja bereits ab Anfang 2018 bilanziert werden müssen. „Die Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe war notwendig. Doch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Stoffstrombilanz ein riesiges Bürokratiemonster geschaffen wird“, sagt BBV-Düngungsexperte Martin Erhardsberger.

Die Stromstoffbilanz stellt mit weiterer Bürokratie und zusätzlichen Sanktionsgefahren eine enorme Herausforderung für die kleinstrukturierten bayerischen Betriebe dar. Außerdem wird die sinnvolle überbetriebliche Verwertung von Nährstoffen erschwert. Gerade für kleinere Familienbetriebe oder Landwirte im Nebenerwerb könnten die zusätzlichen Dokumentationen das Zünglein an der Waage sein, wenn es darum geht, die Tierhaltung weiter zu betreiben oder nicht.

Der Bauernverband kritisiert auch den engen Zeitplan: „Die Behörden müssen jetzt so schnell wie möglich die notwendigen Informationen, Daten und Programme für die Landwirte zur Verfügung stellen, damit sie die Bilanz überhaupt erstellen können“, sagt Erhardsberger. „Es ist nicht akzeptabel, dass eine Verordnung zwar bereits ab 1. Januar 2018 von den Bauern umgesetzt werden soll, aber immer noch nicht klar ist, wie das überhaupt geschehen soll. Deshalb sind beim Vollzug Übergangsfristen nötig.“