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Traktor mit Güllefass
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Breitverteilung: Weiterentwickelte Regeln ab 2026

Das muss bei der breitverteilten Ausbringung verdünnter Rindergülle beachtet werden

12.02.2026 | Die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zur streifenförmigen Ausbringtechnik sind seit Jahren ein Dauerthema. Zum Start der Düngesaison 2025 wurde erstmals die Ausbringung verdünnter Rindergülle als emissionsarmes Verfahren anerkannt. Nun ab 2026 gelten neue Regeln für alle, die diese Option nutzen wollen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer die Option der breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle nutzen will, der muss ab 2026 angepasste Vorgaben einhalten.
  • Jährlich hat eine elektronische Meldung zu erfolgen, wenn man im jeweiligen Ausbringungsjahr breitverteilt verdünnte Rindergülle ausbringen möchte.
  • Die Art der Verdünnung muss bei der Meldung angegeben werden: kontinuierliche Verdünnung im Lagerbehälter oder Verdünnung im Fass.

 

Der BBV kritisierte schon 2016 die geplanten Vorgaben aus der DüV und machte deutlich, welche Probleme bei der Umsetzung in Bayern auftreten werden. Nach jahrelangen Diskussionen um erneute Praxisversuche wurde die Ausbringung verdünnter Rindergülle mit max. 4,6 % TS als weiteres emissionsarmes Ausbringverfahren in Bayern anerkannt. Der Einsatz des BBV und der große Druck aus der Landwirtschaft haben sich gelohnt. 

Bei den Kontrollen zur Ausbringung verdünnter Rindergülle waren in den vergangenen Jahren leider zahlreiche Auffälligkeiten zu verzeichnen. Vielfach lagen die Kontrollergebnisse deutlich oberhalb der zulässigen 4,6% TS. 

Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung hat sich deshalb dazu entschieden, die Regeln für die Option der breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle weiterzuentwickeln.

Das gilt ab 2026:

1. Jedes Jahr muss vor der ersten breitflächigen Ausbringung verdünnter Rindergülle eine elektronische Meldung bei der LfL erfolgen. Die LfL arbeitet hierzu aktuell an der Einrichtung auf der LfL-Website.

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Welcher Wirtschaftsdünger wird verdünnt?
  • Wo wird die Wasserverdünnung im Betrieb zugeführt?
  • Woher wird das Wasser für die Verdünnung bezogen?

2. Optionen, die für den Verdünnungsvorgang grundsätzlich möglich sind:

  • Wenn über das ganze Jahr oder über einen bestimmten Zeitraum Wasser im Stall oder Lagerbehälter zum Erreichen des Ziel-TS-Gehalts zugeführt wird, ist einmal im Jahr eine Gülleprobe der verdünnten Rindergülle zu ziehen. Erst nach Erhalt des Analyseergebnisses kann mit der Ausbringung begonnen werden. Anstelle der Laboranalyse kann der TS-Gehalt auch mit Hilfe des LfL-Gemeinschaftsgrubenprogramms unter Angabe der zugeführten Menge Wasser erfolgen.
  • Wenn die Verdünnung im Fass oder einer für die Verdünnung verwendeten Vorgrube, ist einmal eine Probe zur Bestimmung des Ausgangs Trockensubstanzgehaltes zu ziehen, um mit Hilfe des LfL-Gemeinschaftsgrubenprogrammes die erforderliche Wassermenge zu ermitteln. 

3. Die Ergebnisse der Gülleanalyse bzw. die Berechnungen mit dem LfL-Programm sind für die Düngedokumentation aufzubewahren und bei Kontrollen auf Nachfrage vorzuzeigen.

Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden in Kürze die geänderten Allgemeinverfügungen veröffentlichen, in denen die Details nochmals erläutert werden.

Mit den geänderten Vorgaben orientiert sich die bayerische Staatsregierung nun an der Umsetzung in Baden-Württemberg.

Alle Infos kompakt gibt's in unserer zweiseitigen Mitglieder-Info (PDF-Download für BBV-Mitglieder nach dem Login unten)